In der heutigen digitalisierten Welt sind Messenger-Dienste aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Sie stellen einen wesentlichen, oft sogar den einzigen Kommunikationskanal dar, über den Jugendliche effektiv erreichbar sind. Dies stellt die Kinder- und Jugendarbeit vor die Herausforderung, wie sie diese Dienste nutzen kann, ohne dabei gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu verstoßen.

Herausforderungen und Zielsetzung

Für Sozialpädagogen und Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit ist es essentiell, die Balance zwischen effektiver Kommunikation und dem Datenschutz zu wahren. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat daher eine Handreichung veröffentlicht, die praktische Hilfestellungen bietet, um den datenschutzkonformen Einsatz von Messenger-Diensten in der Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen. Diese ist auf der Webseite des HmbBfDI abrufbar.

Rahmenbedingungen für die Nutzung von Messenger-Diensten

Die Handreichung des HmbBfDI ist keine allgemeine Freigabe für die Nutzung von Messenger-Diensten, sondern bietet Richtlinien, wie Behörden und soziale Träger Nutzungsvorgaben erstellen können. Diese Vorgaben sollen helfen, einen geeigneten Dienst auszuwählen und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Checkliste und Voreinstellungen

Ein zentrales Element der Handreichung ist eine umfassende Checkliste, die wichtige Datenschutzvorgaben auflistet und Orientierung bei der Auswahl eines passenden Messenger-Dienstes bietet. Folgende Aspekte werden besonders hervorgehoben:

  1. Datensparsamkeit: Fachkräfte sollten nur die notwendigsten Daten erheben und verarbeiten, um die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen zu schützen.
  2. Sichere Voreinstellungen: Es werden konkrete Voreinstellungen der Apps erläutert, um ein möglichst sicheres Umfeld von Beginn an zu schaffen.
  3. Vermeidung der Preisgabe sensibler Daten: Klare Hinweise zur Vermeidung der Preisgabe sensibler Daten gemäß Artikel 9 der DSGVO werden gegeben.

Praktische Tipps und Netiquette

Der Leitfaden enthält auch praktische Tipps für die Erstellung einer Netiquette, die als Grundlage für einen respektvollen und sicheren Umgang in der digitalen Kommunikation dienen soll. Diese Netiquette ist wichtig, um den Jugendlichen einen sicheren Raum für den Austausch zu bieten.

Kommunikation von Informationen

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Empfehlung, welche Informationen über Messenger-Dienste kommuniziert werden sollten und welche besser auf anderen Wegen übermittelt werden. Dies soll dazu beitragen, sensible Daten zu schützen und gleichzeitig eine effektive Kommunikation zu ermöglichen.

Fazit

Die Nutzung von Messenger-Diensten in der Kinder- und Jugendarbeit erfordert ein sensibles Vorgehen und eine sorgfältige Abwägung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Handreichung des HmbBfDI bietet hierbei eine wertvolle Unterstützung und zeigt Wege auf, wie eine datensparsame und sichere Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen gestaltet werden kann. So können Fachkräfte auch in der digitalen Welt den wichtigen Kontakt zu den Jugendlichen halten und gleichzeitig deren Daten schützen.

Mit der Veröffentlichung der Handreichung wird außerdem deutlich, dass immer mehr Datenschutzaufsichtsbehörden die praktische Unverzichtbarkeit von sozialen Medien in der Kinder- und Jugendarbeit anerkennen, trotz der datenschutzrechtlichen Herausforderungen, die der Einsatz von Messenger-Diensten und sozialen Medien hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten (wir berichteten) und insbesondere für öffentliche Stellen in Bezug auf eine einschlägige Rechtsgrundlage mit sich bringt (wir berichteten). Dies zeigt, dass trotz der strengen Datenschutzanforderungen der Einsatz von sozialen Medien nicht nur ein unvermeidlicher Teil der modernen Kommunikation ist, sondern auch aktiv von den Aufsichtsbehörden begleitet und unterstützt wird, um praktikable und rechtssichere Wege zu entwickeln.