Der etwas holprige Name sollte nicht abschrecken. Das Messstellenbetriebsgesetz ist eines der Gesetze, die im Zuge der Energiewende geändert werden und nicht nur Stromexperten, sondern auch Datenschützer interessiert. Am 21. September 2015 wurde der Referentenentwurf zum „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ veröffentlicht. Als sogenanntes Artikelgesetz enthält es eine Reihe von Gesetzen, die die gesetzlichen Vorgaben zum Smart Metering – und damit die Energiewende – flankieren.
Smart Metering
Unter Smart Metering versteht man die Nutzung von „intelligenten“ Stromzählern. Solche Stromzähler können einen wichtigen Beitrag leisten, die Erzeugung und den Verbrauch von Strom besser miteinander zu verknüpfen. Das wird bei einem hohen Anteil an regenerativ gewonnenem Strom, dessen Produktion nicht zu jeder Tages- und Jahreszeit gleich ist, immer wichtiger. Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung von Zählern in das intelligente Stromnetz. Mit intelligenten Messsystemen soll die sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft ermöglicht werden (vgl. hier).
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Aus Sicht des Datenschutzes und der IT-Sicherheit besonders relevant ist das „Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG)“. In diesem Gesetz sind nunmehr Rahmenbedingungen fixiert worden, die eine Planungssicherheit für das Smart Metering gewährleisten. Insbesondere enthält der Referentenentwurf Aussagen
- zum Rollout samt prognostizierten Stückzahlen an Smart Meter Gateways,
- zu den zulässigen Kosten für das Smart Metering,
- zum Umfang an Prüfungen und Zertifizierungen, um Smart Meter Gateways und deren Administration zulassungsfähig zu machen sowie
- zur Fortpflege der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch einen Ausschuss „Gateway-Standardisierung.
Ferner wird die Bedeutung von Datenschutz und IT-Sicherheit dargestellt. Darüber hinaus werden die umfangreichen Regelungen für Smart Meter Gateways und die Gateway Administratoren durch gesetzliche Vorgaben normiert.
Messstellenbetreiber wird Gateway Adminsistrator
Interessant ist, dass auch die 2013 in der Kosten-Nutzen-Analyse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufgeworfene Frage, wer denn nun Gateway Administrator wird, beantwortet wird: Dem grundzuständigen Messstellenbetreiber wird diese Funktion zugeordnet.
Den aktuellen Referentenentwurf zum „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ mit dem „Messstellenbetriebsgesetz“ finden Sie hier. Der 195-seitige Entwurf enthält neben dem MsbG auch andere, zu verändernde Gesetze samt Begründungsteil.
In loser Folge werden wir an dieser Stelle demnächst über folgende Schwerpunkte des Gesetzentwurfs berichten:
- Smart Metering: Smart = Datenschutz?
- Kosten & Chancen: Wie viele Gateways wird es geben? Welche Kosten sind erlaubt?
- Anforderungen an Smart Meter Gateways
- Anforderungen an den Smart Meter Gateway Administrator (GWA)
- Wer wird GWA?
- Smart Metering Public-Key-Infrastruktur: Vorgaben zur PKI
Thorsten
27. November 2017 @ 13:13
Umgekehrt würde es was nutzen: Wenn der Verbraucher (=Endkunde) irgendwo abrufen könnte, wenn zu viel Strom produziert wird, kann er bestimmte Geräte einschalten (Spülmaschine, Waschmaschine, etc.).
Ausserdem könnte man dass dann bonifizieren (günstigerer Strompreis).
Freiwillig lasse ich keinen Stromanbieter zuschauen, was ich gerade mache.
Alles Verbrecher, die Drecks-Politiker.
Drachier
10. Dezember 2015 @ 9:31
Wem ist denn dieser Mist eingefallen.