Bis Ende April will Microsoft die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern entsprechend der neuen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufstellen. Gemäß Art. 8 DSGVO bedarf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Diensten der Informationsgesellschaft der Einwilligung der Eltern sofern das Kind das 16 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Microsoft ändert aus diesem Grund die Registrierung bzw. Verifikation von Kinderkonten. Sowohl für die Einrichtung eines neuen Kontos als auch für bereits bestehende Konten lässt Microsoft die Eltern in die Datenverarbeitung einwilligen. Dazu setzt Microsoft zukünftig das in den USA bereits etablierte COPPA-Verfahren (Children’s Online Privacy Protection Act) ein. Dabei muss ein Erwachsener seine Identität und Volljährigkeit bestätigen und formal in die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kindes unter 16 einwilligen.
Verifikation
Die Verifikation erfordert einen Altersnachweis, der am einfachsten durch die Hinterlegung einer Kreditkarte im Erwachsenen-Konto erfolgt. Dabei wird die Kreditkarte einmalig mit 50 Cent belastet. Sollten Eltern keine Kreditkarte haben oder aber diese nicht zur Altersverifikation einsetzen wollen, bietet Microsoft eine manuelle Altersüberprüfung an. Hierzu wird der Benutzer aufgefordert, eine Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments wie z.B. Führerschein, Personalausweis oder Reisepass anzufertigen und an Microsoft zu übermitteln.
Waren Ausweiskopien/Ablichtungen in Deutschland lange Zeit datenschutzrechtlich umstritten, sind sie seit Juli 2017 unter zwei Bedingungen zulässig (§ 20 Abs.2 Personalausweisgesetz):
- Nur der Ausweisinhaber oder eine andere Person mit der Zustimmung des Ausweisinhabers darf die Kopie erstellen.
- Die Kopie muss eindeutig und dauerhaft als solche erkennbar sein.
Zu beachten ist, dass nur der Ausweisinhaber die Kopie an Dritte weitergeben darf und jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus dem Ausweis der Einwilligung des Ausweisinhabers bedarf. Analog verhält es sich mit Passkopien (§ 18 Abs. 3 Passgesetz).
Martin
24. Mai 2018 @ 22:07
Für mich ist das auch die größte Lachnummer überhaupt. Die Tochter bekommt von der Schule ein echt günstiges Office und dann kann sie ihr MS Konto nicht mehr benutzen. Mein Konto funktioniert, also bin ich wohl erwachsen – kann sie aber in den Familyeinstellungen nicht freischalten.
Die 50ct. sind nicht erstattungsfähig steht da. Damit finanziert sich MS schön seine durch die Verordnung enstandenen Kosten!
Warum geht keine Abfrage über den nPA und AusweisApp??
Wär ja nichts verdient.
Peter Paan
30. April 2018 @ 21:45
Ich habe es besser. Bin Pensionist, müssen aber meine Eltern mein Alter bestätigen (beide schon tot). Zum Formular komme schon gar nicht, kann kein neues Konto erstellen (microsoft lässt nicht zu, kommt immer die Seite Deine Eltern…). So schließt sich der Kreis, d.h. mein Konto und email wurde gesperrt, und ich kann nichts machen, da ich keine Kreditkarte besitze. Mal eine andere Frage:
Hat jemand zufällig mal nachgerechnet, um welche Summe es hier geht , wenn alle Benutzer NUR 0,50 € überweisen? Und wofür eigentlich?
Wie wäre es mit einer Sammelklage?
Anonymous
25. April 2018 @ 19:53
Neue Datenschutzverordnung und ich muss zur Altersverifikation meines Kindes meine Daten einschl. Adresse, Kreditkarteninfo oder Ausweiskopie abliefern…
Benjamin
7. Mai 2018 @ 17:47
ganz entspannt bleiben
1.) du brauchst keine eltern, kannst auch sagen dass du Erwachsten bist und musst dich eben als Erwachsener verifizieren.
2.) Bei der Verifikation über Kreditkarten wird diese mit 50 Cent belastet, damit siehst du einen code und kannst damit deine Echtheit und Erwachsenheit bestätigen. das Geld bekommst du wieder zurück.
Wird bei Paypal übrigens auch so gemacht wenn du dort ein neues Belastungskonto hinzufügen willst. Müssen sie ja iwi verfizieren..
Peter Groth
25. April 2018 @ 12:11
Bisher ist das Formular zum Abgewöhnen schlecht. War froh, wenn ich überhaupt zum zum Formular kam. Und im IE ging es _gar nicht_.
Hoffe, ich kann das noch irgendwann freischalten. 😀