Zum Schutz personenbezogener Daten, aber auch von Betriebsgeheimnissen kommt dem Löschen und Vernichten von Informationen auf Datenträgern in der täglichen Praxis eine hohe Bedeutung zu.

Wie eine tatsächliche Löschung oder Vernichtung erreicht werden kann, hängt im Wesentlichen von der Art des verwendeten Datenträgers ab. So gelten beispielsweise für die Löschung magnetischer Datenträger andere Anforderungen als bei dem Löschen von Belichtungseinheiten in Kopierern/Druckern.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat zu diesem Themenkomplex Leitlinien in aktualisierter Auflage (Version 1.8a) veröffentlicht, primär für (behördliche) Verschlusssachen, die gemäß § 28 der Verschlusssachen-Anweisung gelöscht oder vernichtet werden müssen. Gleichwohl kann dieses Dokument auch in der Privatwirtschaft als Hinweisgeber herangezogen werden, um Fragen zur Löschung und Vernichtung der verschiedenen Datenträger zu beantworten.