Seit Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden Handlungsweisen und Praktiken von Unternehmen der verschiedensten Branchen vermehrt in datenschutzrechtlicher Hinsicht hinterfragt.

So gehen nach Angabe der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LfDI NRW) etwa vermehrt Anfragen von Personen ein, die durch ein Inkassounternehmen kontaktiert wurden. Die LfDI NRW hat daher eine Broschüre veröffentlicht, die einen Überblick über häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang und die Antworten darauf geben soll (abrufbar unter https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Inkassounternehmen-und-Datenschutz/Inkassounternehmen-und-Datenschutz.html).

Das Dokument beschäftigt sich unter anderem mit den Fragen, wie Inkassounternehmen überhaupt an die personenbezogenen Daten der Betroffenen gelangen, welche Datenarten die Unternehmen speichern dürfen, wann und inwieweit die Löschung der Daten verlangt werden kann und ob Betroffenen ein Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung zusteht. Weiterhin wird beleuchtet, ob Inkassounternehmen bei Dritten wie Nachbarn oder Arbeitskollegen Informationen über den Betroffenen einholen dürfen.

Eingehender wird auch die Thematik der Einmeldung von (vermeintlich) unbezahlten Forderungen bei Wirtschaftauskunfteien behandelt. Im Anhang zur Broschüre ist ein Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) zu diesem Thema beigefügt. Dort werden Fallgruppen beschrieben, in denen eine Einmeldung zulässig sein kann.

Die Broschüre erklärt grundlegende Aspekte der Thematik verständlich und praxisnah und ist somit für Betroffene sowie Datenschutzinteressierte durchaus lesenswert.