Die Welt der Künstlichen Intelligenz entwickelt sich rasant – und das Gesundheitswesen bleibt davon nicht unberührt. Mit der im August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung der Europäischen Union (KI-VO, engl. AI Act) existiert nun ein umfassender, rechtlicher Rahmen, der viele Gesundheitseinrichtungen vor Herausforderungen stellt: Was ist erlaubt, was verboten? Und wie bereitet man das Personal optimal vor?
Im aktuellen Newsletter „Datenschutz im Blick“ des AOK-Verlages geben unsere Mitarbeiter Dr. Sebastian Ertel und Sven Venzke-Caprarese einen fundierten Überblick über die wichtigsten Regelungen der KI-VO und die konkreten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen. Besonders spannend sind die kommenden Schulungspflichten ab Februar 2025. Diese verlangen von Einrichtungen, dass Mitarbeitende, die KI-Systeme nutzen, ausreichend geschult werden. Dabei geht es nicht nur um technisches Know-how, sondern auch um das Bewusstsein für ethische und rechtliche Rahmenbedingungen.
Neben den Schulungspflichten beleuchtet der Newsletter auch die KI-Praktiken, die ab 2025 verboten sein werden. Dazu gehören manipulative Techniken und biometrische Echtzeit-Überwachungen, die im Gesundheitsbereich besondere Vorsicht erfordern. Welche Maßnahmen Gesundheitseinrichtungen bereits jetzt ergreifen sollten, um den Anforderungen gerecht zu werden, wird praxisnah und verständlich erklärt.
Lassen Sie sich von unseren Experten durch die wichtigsten Aspekte der neuen KI-Verordnung führen und erfahren Sie, wie Sie Ihre Organisation optimal vorbereiten können. Von einer Bestandsaufnahme der eingesetzten KI-Systeme bis hin zur Entwicklung eines Schulungskonzepts – der Newsletter bietet Ihnen wertvolle Tipps, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
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