Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ herausgegeben, welcher noch im Oktober vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Ein neues Gesetz, warum?

Das Ministerium geht davon aus, dass Unternehmen durch den vermehrten Einsatz verschiedener Onlinedienste immer mehr personenbezogene Daten von Verbrauchern erheben, verarbeiten und später ggf. für eigene Zwecke nutzen. Verstößt das Unternehmen dabei gegen geltende Datenschutzbestimmungen, kann dies zu erheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei den Kunden führen. Das BMJV ist der Meinung, dass die Rechte der Verbraucher im Zusammenhang mit ihren persönlichen Daten von diesen teilweise nicht wirksam durchgesetzt werden können, sei es, weil sie gar nichts von dem Verstoß bemerken, sei es weil sie Kosten und Mühen scheuen. Auch die Aufsichtsbehörden, die die Möglichkeit haben Verstöße zu beenden und Bußgelder zu verhängen, können das Problem nach Ansicht des Ministeriums nicht alleine beheben, da es einfach zu viele datenverarbeitende Unternehmen gibt und das Volumen verarbeiteter Daten im „Onlinedienstalter“ stetig steigt. Dem Referentenentwurf nach sollen nun auch die Verbraucher– und Wettbewerbsverbände gegen Datenschutzverstöße vorgehen können, wenn die Verstöße die Kollektivinteressen der Verbraucher berühren. Dabei sollen sie nicht nur auf Unterlassungen für die Zukunft klagen können, sondern auch auf die Beseitigung bereits begangener Verstöße.

Die Meinungen zu dem Referentenentwurf gehen stark auseinander. So wird der Entwurf einerseits als Stärkung der Verbraucherrechte angesehen; von anderen Seiten wird jedoch die Vermengung von Datenschutz- und Verbraucherschutzrecht kritisiert.

Update vom 10.02.2015: Am 04.02.2015 wurde der Regierungsentwurf des Gesetzes vom Bundeskabinett beschlossen. Der Regierungsentwurf enthält im Wesentlichen zwei Änderungen zum vorherigen Referentenentwurf. Siehe hierzu unsere neue Notiz vom 10.02.2015