Nun steht es fest, Ulrich Kelber wird neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)und löst damit am 1. Januar 2019 die derzeitige Bundesbeauftragte, Andrea Voßhoff ab. Am vergangenen Donnerstag wurde Kelber mit 444 zu 176 Stimmen bei 37 Enthaltungen vom Deutschen Bundestag gewählt.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist zuständig für die Kontrolle des Datenschutzes bei allen öffentlichen Stellen des Bundes sowie bei Unternehmen, die Telekommunikations- und Postdienstleistungen anbieten. Darüber hinaus soll er u.a. die Öffentlichkeit über die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten sensibilisieren und aufklären. Ein jeder kann sich mit einer Beschwerde an den BfDI wenden. Die Institution gibt es seit 1978. Der oder die BfDI wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag für fünf Jahre gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Ulrich Kelber (SPD) ist der erste Informatiker, der zum BfDI gewählt wurde. Außer mit Peter Schaar, der Volkswirt war, war das Amt bisher immer durch Juristen besetzt.

Der neue Bundesbeauftragte ist in seinem Handeln völlig unabhängig und weisungsfrei und nur den Gesetzen unterworfen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben stehen dem BfDI ca. 160 Mitarbeiter zur Verfügung.

Es wird damit gerechnet, dass der als diskussionsfreudig geltende Kelber medial mehr wahrgenommen werden wird, als seine Amtsvorgängerin Andrea Voßhoff.