Über die Consentbanner-Flut, die damit verbundene Click-Fatigue und Dienste zur Einwilligungsverwaltung gem. § 26 Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) sowie die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen hatten wir zuletzt in unserem Blog hier berichtet.

Mittlerweile hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) den ersten Dienst zur Einwilligungsverwaltung anerkannt und in das offizielle Register aufgenommen. Das Register der BfDI kann auf der Webseite eingesehen werden.

Einwilligungsagent

Die Entwicklung des neuen Dienstes mit dem Namen „Consenter“ des Anbieters Law & Innovation Technology GmbH wurde begleitet durch die mehrjährigen empirischen Forschungsprozesse Digitale Selbstbestimmung am Einstein Center Digital Future sowie Governance datengetriebener Innovation am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft. Der Consentagent kann von Nutzerinnen und Nutzern als Browser-Plugin derzeit in Google Chrome eingebettet werden, wobei weitere Browser-Typen wie Safari und Firefox später folgen sollen.

Mit individuellen Einstellungen können Nutzende ihre Präferenzen beim Website-Tracking im Browser-Plugin individuell festlegen. Hierfür wurden im Rahmen der Forschung für die verschiedenen Datenverarbeitungszwecke unterschiedliche Icons entwickelt. Für jedes Icon wurden der Datenverarbeitungszweck sowie die Vorteile als auch die Risiken des jeweiligen Zwecks kompakt beschrieben, um die Auswahl für Nutzende möglichst einfach und übersichtlich zu gestalten. Die Implementierung des Plugins im Browser ist für Nutzende kostenlos.

Der Einwilligungsagent muss derzeit mit einem eigens von Consenter entwickelten Einwilligungsbanner zusammenarbeiten, den Diensteanbieter gegen Entgelt auf ihrer Website einrichten können.

Nutzende können ihre Einwilligung auf verschiedenen Ebenen abgeben. Die Abgabe ist beim Besuch der Website über das Einwilligungsbanner, im Voraus über den Einwilligungsagenten im Browser oder auch später über kontextbezogene Optionen möglich.

Fazit

Der neue Einwilligungsagent ist zu begrüßen und kann eine echte Innovation zur Kontrolle der Einwilligungsflut im Internet darstellen, die das Vertrauen von Nutzerinnen und Nutzern durch transparente und verständliche Einwilligungsprozesse bei der Nutzung von Websites erhöht.

Jedoch muss sich der neue Dienst in der Praxis erst noch als geeignet bewähren, da momentan aus meiner Sicht noch nicht ganz klar zu sein scheint, inwiefern dieser die Wirksamkeitsanforderungen insbesondere die Grundsätze der Bestimmtheit und Informiertheit einer Einwilligung gem. DSGVO erfüllt.

Der offizielle Launch des Dienstes findet übrigens am Mittwoch, den 28.01.2026 statt, vgl. hier.