Nun steht fest: Eine Neuauflage der EU-Richtlinie ist nicht vor 2013 zu erwarten. Dies hat EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in einem Interview in der FAZ bestätigt.
Grund dafür sei, so Malmström, dass der Vorschlag aufgrund der Themennähe zusammen mit der Überarbeitung der sogenannten E-Privacy-Richtlinie, nach der Vorratsdaten auch für andere Zwecke als für die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität verwendet werden können, vorgelegt werden solle. Zudem signalisierte Malmström in dem Interview, dass die EU-Kommission dem von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen „Quick Freeze“-Verfahren eine Absage erteilt – diese, auch als „Vorratsdatenspeicherung light“ bekannte eingeschränkte Form der Datenspeicherung erfülle nicht die Anforderungen der Richtlinie.