In Straßburg wird gerade über einen neuen Gesetzesentwurf der EU-Kommission beraten, wonach Städte und Gemeinden zukünftig Daten über kurzzeitige Vermietungen von Vermietungsplattformen wie bspw. Airbnb erhalten sollen.

Wie kam es dazu?

Die Kurzzeitvermietung (engl. short-term accommodation rentals (STRs)), damit gemeint sind möblierte Apartments für Selbstversorger, stellt bereits jetzt ein Viertel aller Touristenunterkünfte innerhalb der EU dar – das sind über 200 Millionen Übernachtungen allein im letzten halben Jahr. Und die Beliebtheit dieser Angebote steigt zusehends. Lokale Behörden haben sich allerdings immer wieder über die nur schwer vorhersehbaren Touristenmassen und deren oft auch negative Folgen beschwert.

Dies ist leider kein neues Problem. In der Vergangenheit haben einzelne Städte, darunter Berlin, Amsterdam und Paris, bereits versucht, die Angelegenheit selbst durch entsprechende Gesetze zu regeln (wir berichteten).

Ziele des neuen Gesetzesentwurfs

Mit dem Gesetz verfolgt die EU-Kommission insbesondere folgende Ziele (vgl. auch die Executive Summary und das Fact Sheet der EU-Kommission zu diesem Thema):

  • mehr Sicherheit für Verbraucher*innen und eine bessere Lebensqualität für die lokalen Einwohner*innen durch Bekämpfung illegaler Vermietungen
  • eine EU-weite Vereinheitlichung der Regelungen und ein verbesserter Datentransfer
  • Öffnungszeiten, etwa von Restaurants, sowie Tourismus-Informationen sollen angepasst werden
  • eine Verbesserung öffentlicher Dienste, wie ein größeres Angebot an Fahrten öffentlicher Verkehrsmittel und eine Anpassung der Abfallentsorgung

Dass Airbnb bereits umfangreich Daten der Mieter*innen sammelt, wurde aus Sicht des Datenschutzes mehrfach kritisiert (wir berichteten). An die Behörden sollen jedoch allein die Anzahl und Aufenthaltsdauer der Gäste übermittelt werden; ein Personenbezug scheint somit nicht gegeben zu sein. Die Vermieter*innen auf der anderen Seite müssen sich allerdings – unter Angabe einer Reihe von Daten zu ihrer Person und Immobilie – erst registrieren lassen und erhalten sodann eine ID. Diese soll vor allem Überprüfungen ermöglichen und vor Betrug sowie illegalen Vermietungen schützen.

Würde der Gesetzesentwurf angenommen, dann gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren, um Wege des Datenaustausches aufzubauen und entsprechende Zuständigkeiten zu klären. Denn insbesondere mögliche Strafen sollen im Ermessen der EU-Staaten liegen und von nationalen Behörden durchgesetzt werden.

Ausblick

Zwar sind eine Modernisierung und eine bessere Kooperation innerhalb des öffentlichen Sektors in den Ländern der EU grundsätzlich zu begrüßen, jedoch steckt die Digitalisierung auf Behördenebene vielerorts noch in den Kinderschuhen, was das Vorhaben zu einer Herausforderung machen wird.

Zu beachten gilt auch, dass bspw. die Plattform Booking.com ein niederländisches Unternehmen ist, während Airbnb seinen Sitz in den USA hat. Der Datentransfer in die Vereinigten Staaten ist mittlerweile ein „Evergreen“ des Datenschutzrechts. Standarddatenschutzklauseln (SCCs) und Transfer Impact Assessments (TIAs) können die Datensicherheit zwar steigern; das Risiko, dass US-Behörden unbemerkt auf personenbezogene Daten zugreifen, jedoch nicht ausschließen. Ob die neue Durchführungsverordnung der USA (wir berichteten) daran etwas ändern wird, ist fraglich.

Es bleibt also spannend!


Anmerkung der Redaktion / Update: Der Abschnitt Ausblick wurde am 22.11.2022 leicht überarbeitet und konkretisiert.