Ein Hinweis auf die sogenannte „OS-Plattform“ (Plattform für die Online-Streitbeilegung), die Verbrauchern und Unternehmern eine zentrale Anlaufstelle (sog. „AS-Stelle“) für die außergerichtliche Beilegung von Online-Streitigkeiten bieten soll, ist seit zwei Jahren per EU-Verordnung verpflichtend im Impressum und in den AGB vorzuhalten. Auch Rechtstexte von evtl. darüber hinaus genutzten Portalen z.B. eBay und Amazon sollten einen Hinweis auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung enthalten. Bei einem Verstoß liegt ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vor.

Neuer Link

Wie jetzt bekannt wurde, ist die OS-Plattform nur noch über den Link

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE

erreichbar. Viele Shopbetreiber verwenden jedoch noch den Link mit „http“ statt „https“. Auch wir haben in unseren älteren Beiträgen immer einen Beispieltext mit der „http“-Variante vorgehalten.

Doch dieser Link verlinkt nicht mehr auf die „OS-Plattform“!

Ändern Sie daher umgehend den Link auf Ihren Seiten um einer Abmahnung durch findige Anwälte zu entgehen.