Auch das Fürstentum Liechtenstein hat von den Öffnungsklauseln der Datenschutzgrundverordnung Gebrauch gemacht und hat sein Datenschutzgesetz einer Revision unterzogen. Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Liechtenstein nun neben der DSGVO das neue Datenschutzgesetz (DSG) sowie die neue Datenschutzverordnung (DSV).

Das DSG ist sowohl vom Aufbau als auch inhaltlich sehr stark an dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) orientiert. Auffälligster Unterschied zur deutschen Vorlage ist das Fehlen besonderer Pflichten bei der Benennung eines Datenschutzbeauftragten durch nicht-öffentliche Stellen. Die Gesetzestexte sowie weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein.