Im Rahmen ihrer Ermittlungstätigkeit führen Staatsanwaltschaft und Polizei häufig sogenannte Funkzellenabfragen durch. Bei einer Funkzellenabfrage werden die Handydaten derjenigen Personen erfasst und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die sich in einer bestimmten Funkzelle aufgehalten haben, in der eine Straftat begangen wurde. Die Erfassung erfolgt durch Abfrage bei den Mobilfunknetzbetreibern.
Von uns Bürgern werden durch Funkzellenabfragen auf diese Art jährlich viele Millionen Datensätze abgefragt.
Dabei bleibt bei diesem Verfahren die Transparenz völlig auf der Strecke, denn der Bürger erfährt nicht, ob seine Handynummer bei einer Funkzellenabfrage erfasst wurde. Um dem Transparenzgebot als eines der Grundprinzipien des Datenschutzes mehr Geltung zu verschaffen, hat die Berliner Justizverwaltung ein entsprechendes Informationssystem entwickelt.
Funkzellenabfragen-Transparenz-System
Seit November dieses Jahres besteht daher in Berlin die Möglichkeit, sich auf der Seite fts.berlin.de mit seiner Handynummer für das Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS) registrieren zu lassen. Für die Registrierung wird mittels eines sechsstelligen Bestätigungscodes überprüft, ob der Anfragende auch der tatsächliche Besitzer der Handynummer ist.
Neben Handynummer und Bestätigungscode sind keine zusätzlichen Angaben für die erfolgreiche Registrierung notwendig.
Nach der Registrierung erhält der Handynutzer eine Benachrichtigung über die Erfassung seiner Nummer, wenn diese im Rahmen einer Funkzellenabfrage durch die Staatsanwaltschaft beim Mobilfunkbetreiber abgefragt wurde. Die Benachrichtigung erfolgt jedoch erst dann, wenn das Ermittlungsverfahren beendet ist, also entweder Anklage erhoben wurde oder das Verfahren eingestellt wurde. Die Benachrichtigung soll u.a. Angaben über das Datum, die Uhrzeit, den ungefähren Ort und die rechtlichen Grundlagen der Funkzellenabfrage enthalten. Eine Registrierung im Informationssystem wird hingegen nicht dafür genutzt, um eine Liste mit kritischen Handynummern anzulegen, versichern die Berliner Behörden.
Fazit
Die Einführung des Informationssystems ist zu begrüßen und sollte bundesweit Schule machen. Denn auf diese Art wird dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Funkzellenabfrage wirksam zur Geltung verholfen. Der Bürger soll wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß.
Seitens des Bürgers ist dabei hinzunehmen, dass die Information erst dann erfolgt, wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und der Ermittlungserfolg durch die Weitergabe der Information nicht gefährdet wird. Dass bei der Registrierung für das Informationssystem keine Liste mit kritischen Handynummern angelegt wird, sollte in einem Rechtsstaat als selbstverständlich vorausgesetzt werden können. Konkret umgesetzt wird dies in Berlin dadurch, dass die Registrierungsdaten den Ermittlungsbehörden nicht zur Verfügung gestellt werden.
Robert
14. Dezember 2018 @ 15:02
Der Link linkt nicht 🙂
Daniela Windelband
17. Dezember 2018 @ 7:19
Vielen Dank für den Hinweis. Nun „linkt“ der Link 😉