Auf die Auswirkungen der DSGVO auf die Datenschutzgesetze der Religionsgemeinschaften haben wir bereits hingewiesen. Nachdem die Katholische Kirche mit den KDG ein neues Gesetzeswerk erlassen hat, folgt nun die Evangelische Kirche.

Die Novellierung wurde am 15. 11.2017 auf der 4. Tagung der 12. Synode der EKD beschlossen. Am 11.12.2017 erteilte die Kirchenkonferenz der EKD ihre Zustimmung zum neuen DSG-EKD.

Hervorzuheben sind die Bereiche

  • Sanktionen (Geldbußen bis 500.000 EURO) und Rechtsweg zu den kirchlichen Verwaltungsgerichten
  • Einwilligung Minderjähriger in Bezug auf elektronische Angebote
  • IT-Sicherheit
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Videoüberwachung bei Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen

Insgesamt ist festzustellen, dass auch nach dem Inkrafttreten der der DSGVO weiterhin Besonderheiten im kirchlichen Datenschutz bestehen. In den nächsten Wochen werden wir die wichtigsten aufarbeiten und auf https://www.datenschutz-notizen.de/ besprechen.

Das neu DSG-EKD können sie hier herunterladen.