Der Nordrhein-Westfälische Landtag hat gestern (12.12.2018) das neue Landespolizeigesetz mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD verabschiedet. Die Grünen stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. Dem umstrittenen Gesetz waren heftige Debatten und Demonstrationen der Bevölkerung vorausgegangen.

Entschärfung – ja, aber…

Zwar hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition den ursprünglichen Gesetzentwurf mehrfach überarbeitet, doch Kritikern geht das Gesetz dennoch viel zu weit.

Ein Hauptkritikpunkt ist der vorgesehene Einsatz von sogenannten Staatstrojanern. Dabei handelt es sich um Schadsoftware, die die Polizei auf Rechnern Verdächtiger einsetzen möchte. Dazu muss sie IT-Sicherheitslücken offen halten statt sie zu schließen. Kritiker betonen, dass dadurch die IT-Sicherheit für die gesamte Bevölkerung gefährdet sei.

Einschnitte musste die Regierungskoalition beim Thema Polizeigewahrsam hinnehmen. Der Sicherheitsgewahrsam darf nur richterlich angeordnet werden, wenn eine schwere Straftat bevorsteht, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bewehrt ist. Auch steht den Betroffenen nun anders als ursprünglich vorgesehen immer ein Anwalt zu und der Sicherheitsgewahrsam darf lediglich für 14 Tage mit einer maximalen Verlängerung um weitere 14 Tage verhängt werden. Ursprünglich vorgesehen Begriffe wie „drohende Gefahr“ und „drohende terroristische Gefahr“ sind gestrichen worden.

Aufatmen dürften wohl Ärzte, Geistliche und Rechtsanwälte. Als Berufsgeheimnisträger dürfen ihre Telefongespräche, SMS, E-Mails etc. nicht abgehört bzw. mitgelesen werden.

Die Grünen erwägen Verfassungsklagen vor dem NRW-Verfassungsgericht oder vor dem Bundesverfassungsbericht. Sie sehen in dem Gesetz einen „tiefen Einschnitt in die Grundrechte“ (Verena Schäffer, Grüne).