Die kontroverse Diskussion um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von sozialen Netzwerken wie Facebook durch deutsche Unternehmen (wir berichteten mehrfach) geht in die nächste Runde:

Am 20.02.2012 stellten die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und die IHK zu Kiel die Publikation „Transparenz, Partizipation, Kollaboration – Web. 2.0 für die öffentliche Verwaltung“ vor, die im Gegensatz zum Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) die „Nutzung sozialer Medien durch Verwaltung und Unternehmen als rechtlich zulässig und empfehlenswert bewertet“. Das ULD widerspricht dieser in der Publikation vertretenen Rechtsansicht und erhofft sich eine baldige Klärung durch das angekündigte Gutachten der Innenministerkonferenz zum Thema (Pressemitteilung des ULD vom 22.02.2012).

Die Pressemitteilung des ULD geht auch kurz auf zwei Klagen vor dem Verwaltungsgericht Schleswig ein. Hierbei handelt es sich vermutlich auch um die Klage der IHK Schleswig-Holstein gegen eine Beanstandung des ULD, die sich auf den Betrieb einer Fanpage bezog (wir berichteten). Der jetzigen Pressemitteilung des ULD ist zu entnehmen, dass diese Klage noch nicht begründet worden sei. Es bleibt also weiterhin spannend.