Ende August sorgte ein Durchsuchungsbefehl des US-Justizministeriums (DOJ) für weltweites Aufsehen. Das DOJ hatte Daten von über 1,3 Millionen Internetnutzern angefordert, die eine regierungskritische Webseite besucht hatten, die Proteste zur Amtseinführung von Präsident Trump organisiert hatte (wir berichteten). Der Seitenbetreuer Dreamhost weigerte sich die Daten herauszugeben, woraufhin das DOJ den Superior Court in Washington anrief, allerdings relativ schnell den Umfang der geforderten Daten reduzierte. Das Gericht entschied, dass es die komplette Beweisaufnahme überwachen werde und Dreamhost nicht alle geforderten (auch nicht die aus dem reduzierten Durchsuchungsbefehl) Daten an das Ministerium weiterleiten müsse.

Nach längerem Hin und Her muss Dreamhost zwar nun Daten liefern, allerdings ohne Details, die zu einer Identifizierung der Nutzer führen könnten. Dazu gehören unter anderem Namen, Adressen, E-Mail- und IP-Adressen, aber auch Inhalte aus Unterhaltungen, die zur Identifizierung einzelner Personen führen könnten. Diese bereinigten Daten könne das US-Justizministerium dann prüfen und dem Gericht darlegen warum es im Einzelfall weitere Informationen brauche (hier kann es dann nur um die Aufklärung einzelner Straftaten gehen). Dann entscheidet das Gericht, ob Dreamhost diese Daten liefern muss. Dreamhost feiert die Entscheidung als Sieg und nichts anderes ist es auch. Die Meinungsfreiheit wird gestärkt. Nur im Falle von tatsächlichen Straftaten können die Behörden Ermittlungen einleiten.