Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mit Blick auf den Weltverbrauchertag die Bedeutung einer gesetzlichen Regelung zur Erstellung von Nutzerprofilen. Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, festzulegen, wie lang und unter welchen Rahmenbedingungen Daten eines Nutzerprofils gespeichert werden dürften.

Allein der Markt biete keine hinreichende Gewähr dafür, dass sich Unternehmen an einen rechtskonformen Einsatz von Nutzerprofilen halten würden. Dies zeige schon das Beispiel von Googles Geodatendienst Street View. Auch nach einem Jahr habe Google die angekündigte Selbstverpflichtung nicht umgesetzt. Damit erteilt Schaar zugleich dem Vorschlag des Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich (CSU) eine Absage, soziale Netzwerke mit einem gerichtlich nicht durchsetzbaren Verhaltenskodex zu belegen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte setzt sich vielmehr für das Konzept einer „informierten Einwilligung“ ein. Nutzerprofile können damit nicht ohne die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers erstellt werden, der zuvor über alle Einzelheiten der Datenverarbeitung informiert wird.