Die Deutsche Bischofskonferenz hat im vergangenen November die Grundordnung des kirchlichen Dienstes reformiert. Die Reform hat u. a. zur Folge, dass Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen nicht mehr gekündigt werden dürfen, wenn sie gegen die sog. Loyalitätsobliegenheiten verstoßen. Dazu zählen bspw. Homosexualität oder die Wiederheirat nach einer Scheidung. Aus datenschutzrechtlicher Sicht kommt dabei die Frage auf, weshalb das kirchliche Datenschutzrecht solche Handlungen und die zugrundeliegenden Datenverarbeitungen überhaupt jemals erlaubt hat.

Dieser Frage durfte ich in einem Gastbeitrag für den Artikel-91-Blog von Felix Neumann, einem Blog rund um den kirchlichen Datenschutz, nachgehen.

Den Artikel finden Sie hier. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen.