Geht es nach einem aktuellen Gesetzesvorhaben, dürfen in naher Zukunft keine Passbilder mehr ohne Weiteres von Fotografen angefertigt werden, sondern diese Fotos nur noch unter Aufsicht an entsprechenden Terminals in den Behörden erstellt werden. Denn mit einer Änderung des derzeitigen Passgesetzes will das Bundesinnenministerium den Personalausweis und Reisepass sicherer gegen Fälschung machen. Auf diese Weise soll unter anderem das sog. „Morphing“ verhindert werden, was das zielgerichtete Zusammenführen von biometrischen Daten bei einem Gesichtsfoto verschiedener Personen meint und für Irritationen sorgen kann. Insgesamt soll das Ausweis- und Passwesen so besser geschützt werden. Eine Ausnahme soll aber bleiben.

Biometrische Passbilder

Seit rund 10 Jahren setzt der neue deutsche Personalausweis ein „biometrisches“ Lichtbild der Person voraus, um besseren Schutz vor Fälschungen zu bieten und die Personenidentifikation zu verbessern. Dieses wird in §4 des Passgesetzes normiert. Fotografen wie auch entsprechende Fotoboxen zur Anfertigung von Fotos wurden daraufhin getrimmt, die Lichtbilder nach strengen Vorgaben anzufertigen, damit die Meldeämter solche Fotos zulassen und im Ausweis einsetzen können.

Kommt es zur Gesetzesänderung, würden demnach Ende diesen Jahres in den Behörden hierfür erforderliche Self-Service Terminals aufgestellt werden, an welchen der Bürger eigenständig und unter Aufsicht der Behörde das biometrische Foto von sich anfertigen und herstellen lassen kann. Ausschreibungen für diese Infrastruktur sollen bereits laufen. Und nur noch an diesen Apparaten dürfen Fotos für den neuen Personalausweis hergestellt werden – Fotografen würden nach einer möglichen Übergangszeit von angedachten zwei Jahren auf diese Einnahmequelle verzichten müssen. Veraltete Fotoboxen an Bahnhöfen oder Einkaufszentren wären dann fast schon überflüssig.

Doch jüngst und nach einer ersten Welle der Entrüstung zum neuen Vorgaben teilte der Bundesinnenminister Horst Seehofer mit, dass er auch die wirtschaftliche Lage der Fotografen im Blick habe und an Alternativen arbeiten würde. So sei an eine Zulassung vertrauenswürdiger Fotografen zu denken und spezielle Vorschriften für eine sichere digitale Übertragung des Passfotos vom Fotografen an die Behörde. Dementsprechend wurde der Entwurf abgeändert und ist offen für zusätzliche Änderungen.

Unklar sind derzeit die konkreten Vorgaben für gewerbliche Fotografen, um nach Inkrafttreten der Neuregelung auch weiterhin Passbilder anfertigen zu dürfen.

Ausblick:

Es kann gewiss darüber spekuliert werden, ob dadurch die Bearbeitung des neuen Personalausweises teurer wird bzw. in der Behörde länger dauert. Bereits einmal erstellte Bilder können dann auch nicht mehr verwendet werden.

Auf der anderen Seite birgt der Gang zum gewerblichen Fotografen sicherlich das Risiko, dass dieser derartig sensible Bilder nicht ordnungsgemäß schützen könnte und so die Fotos leichter in fremde Hände fallen könnten. Fraglich ist, welche Voraussetzungen Fotofragen erfüllen müssten, um diese Zulassung zu erhalten. Gutmöglich, dass  sich nicht alle Studios eine derartige IT-Anlage leisten können. Die datenschutzrechtliche Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung solcher Fotos durch Berufsfotografen und Fotostudios wie auch des geeigneten Schutzes wäre dann nach der neuen Rechtslage weiterhin präsent. Inwiefern die Terminals in der Behörde vor Ort allerdings sicherer vor Zugriffen Dritter sind und tatsächlich eine Aufsicht bei der Anfertigung der Lichtbilder besteht, wird die Zeit zeigen.