Digitalisierung der Hamburger Behörden

Unter dem einprägsamen Titel „Mit KI Kinderleicht zum Kindergeld“ startete die Hamburger Verwaltung im April dieses Jahres ein Pilotprojekt, das noch bis zum Dezember 2021 laufen wird.

In Zusammenarbeit unter anderem mit Fraunhofer FOKUS und Fraunhofer IDMT, die sich hierbei auch auf die Entwicklung eines „Sprachassistenten für Bürgerdienste“ im vergangenen Jahr spezialisiert haben und bereits eine derartige Software erfolgreich starten konnten, soll die Digitalisierung in der Hansestadt vorangetrieben werden.

Dieses Projekt sieht zunächst vor, dass sich junge Eltern die oftmals zeitraubenden Behördengänge nach der Geburt des Kindes ersparen können und stattdessen über eine Webseite und über einen auf KI basierten Sprachassistenten einzelne Anträge, wie z.B. auf Kindergeld oder Eintragung des Geburtsnamens des Kindes direkt bei der zuständigen Behörde bzw. dem Standesamt digital und aus der Ferne mit einem einzigen Formular stellen können. Aber auch in den Kliniken stehen entsprechende Terminalgeräte.

Der neue elektronische Personalausweis inklusive der zugewiesenen PIN soll die rechtsverbindliche Unterschrift ersetzen. Die Daten werden daraufhin zwischen den einzelnen Ämtern untereinander ausgetauscht und bearbeitet. Die Unterlagen werden dann nach Abschluss des Antrags später per Post an die Adresse der Antragsteller verschickt.

In der aktuellen Corona-Pandemie dürfte dieses Angebot sogar noch mehr genutzt werden. Das Pilotprojekt ist allerdings Teil eines großangelegten, deutschlandweiten Digitalisierungsprogramms der Bundesregierung und dürfte in naher Zukunft weiter ausgebaut werden.

Datenschutz

Größere Bedenken und Vorbehalte stellen sich in der Regel beim Datenschutz, insbesondere wenn derart sensible und rechtserhebliche Anträge per Sprachassistent gestellt werden und nicht vor Ort direkt händisch gegenüber einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Behörde ausgefüllt und unterschrieben übergegeben werden.

Wie die Hamburger Senatskanzlei hierzu mittelte, werden die Daten ausschließlich in einem sicheren Rechenzentrum der Stadt direkt vor Ort („On-premises private cloud“-Infrastruktur) verarbeitet. Es liegt auf der Hand, dass auf weltweit agierende Cloud-Dienstleister oder Schnittstellen zu Alexa und Co. verzichtet wird und die Daten daher allein in der hierfür vorgesehenen Anwendung bzw. der IT-Infrastruktur der Stadt und auf den eigenen Servern des Dienstes verarbeitet werden. Ebenso dürfte die Eingabe über eine verschlüsselte Verbindung nach dem Stand der Technik erfolgen.

Zur Authentifizierung wird von den Benutzern des Angebots seine PIN und der neue elektronische Personalausweis benötigt. Ältere Personalausweise verfügen nicht über diese Funktion und scheiden daher aus.

Durch eine „text-to-speech“ Umwandlung des gesprochenen Wortes in Text wird im Rahmen von einer auf deep Learning basierenden Anwendung aus dem Hause Frauenhofer FOKUS versucht, die Spracherkennung und das System weiterhin zu verbessern. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob eine solche Auswertung der Spracheingaben bzw. der Angaben nicht doch eine zusätzliche Datenverarbeitung personenbezogener Daten darstellt und langfristig auf eine eigene Rechtsgrundlage gestützt werden müsste. Und ebenso müsste sichergestellt werden, dass hier allein die in Text umgewandelten Inhalte verwendet werden und keine „Sprachanalyse“ der Person erfolgt, wie es z.B. bei Alexa und den anderen großen Anbietern oftmals im Hintergrund vorzufinden ist.

Des Weiteren werden hier durch die Behörden ohnehin nur solche Daten abgefragt, die es für die Antragstellung bedarf und an anderer Stelle vorgehalten werden. Entsprechende Rechtsgrundlagen hierzu existieren sowohl im Landesrecht als auch in der DSGVO bzw. dem BDSG.

Wer Bedenken hinsichtlich dieses Projekts hat, kann natürlich weiterhin auf dem herkömmlichen Wege die Anträge vor Ort abgegeben.

Mehr Informationen zu dem Projekt findet sich auf der offiziellen Webseite der Stadt Hamburg.