„Guten Tag, teilen Sie mir doch bitte ihren Kreditrahmen mit, dann führe ich Sie in die entsprechende Abteilung unseres Kaufhauses. Dort finden Sie dann alles, was Sie sich leisten können.“

Was sich anhört wie ein Satz aus einem schlechten Film, oder Buch könnte Realität werden. Apple hat vergangene Woche einen Patentantrag für ein System eingereicht, dass den Nutzern nur solche Werbung anzeigt, die diese sich auch leisten können. Personalisierte Werbung auf die Spitze getrieben, könnte man sagen.

Der Nutzen für die Werbenden liegt auf der Hand: Nur die Nutzergruppen bekommen Werbung für das eigene Produkt oder die eigene Dienstleistung, die es sich auch tatsächlich leisten können. Kombiniert mit bisher bekannten und eingesetzten Methoden der personalisierten Werbung wird der Kauf immer wahrscheinlicher. Jeder kennt das Phänomen, man sucht im Internet nach Schuhen, einem Schreibtisch oder einer Couch und wird in den nächsten Tagen mit Werbung zu eben solchen Produkten überhäuft. Wenn man jetzt noch weiß, dass die Werbebanner auf dem Bildschirm quasi in Echtzeit versteigert werden (Stichwort real time bidding), kann man sich denken, dass Werbende lieber für die Werbung einer teuren Couch bezahlen, wenn der Adressat auch über die monetären Mittel verfügt, sich die Couch kaufen zu können.

Woher kommen die Daten?

Laut Patentantrag sollen die Daten z.B. durch eine Überprüfung des Prepaid-Guthabens auf einer Prepaid-Kreditkarte oder eines Bank- bzw. Kreditkartenkontos stammen. Alternativ könnte auch das Abrechnungssystem eines Mobilfunkanbieters genutzt werden oder die bisher getätigten Einkäufe bewertet werden.

Gibt es überhaupt noch Privatsphäre?

Da es sich bisher lediglich um einen Patentantrag handelt, weiß niemand, ob Apple tatsächlich Interesse daran hat, dieses System einzuführen. Es gibt immer wieder Meldungen von Patentanträgen, die nur getätigt wurden, um die Konkurrenz von genau dieser Entwicklung fernzuhalten. Bisher hat Apple nach außen immer den Standpunkt vertreten mit den Nutzerdaten kein Geld verdienen zu wollen.

Auch ist bisher nicht bekannt, wie das System, sollte es denn kommen, umgesetzt wird. Diesbezüglich sind noch viele Fragen offen. Muss der Nutzer eine Einwilligung abgeben, damit sein Kreditrahmen eingesehen werden kann? Wie detailliert erlangen Werbetreibende Einblick in Kredit-, Prepaid- oder Bankdaten?

Apples Bezahlsystem Apple Pay wird als datenschutzfreundlich eingestuft, da Apple hierdurch eben keine Nutzerdaten erhält (eine Funktionsbeschreibung und datenschutzrechtliche Einschätzung von Apple Pay durch unseren Blogautor und Rechtsanwalt Oliver Stutz finden Sie hier). Es bleibt also abzuwarten, was aus dem Patentantrag wird. Nichts desto trotz führt uns dieser Antrag wieder einmal deutlich vor Augen, was technisch möglich ist und warum es wichtig ist, sich über Datenschutz Gedanken zu machen.