Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder erhalten immer mehr Aufgaben. Vor allem mit der Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im nächsten Jahr wächst der Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich enorm. Allerdings wächst die Personaldecke der Behörden nicht entsprechend (wir berichteten). Nun hat das Handelsblatt die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden über ihre personelle Ausstattung befragt und berichtet über ernüchternde Zahlen. Viele der Landesbehörden befinden sich noch in Haushaltsverhandlungen über mögliche personelle Aufstockungen. In Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen und Thüringen wird es definitiv kein neues Personal geben. In anderen Ländern sind zwar Stellen bewilligt worden, aber deutlich weniger als beantragt wurden (Sachsen-Anhalt: gefordert 16, bewilligt vier; Brandenburg: gefordert 15, bewilligt acht; Rheinland-Pfalz: gefordert zehn, bewilligt 4; Schleswig-Holstein: gefordert zehn, bewilligt vier).
Um ihren Personalbedarf zu untermauern hatten die Landesdatenschützer ein Gutachten über den Personalbedarf ihrer Häuser in Auftrag gegeben. Dem Gutachten nach liegt der zusätzliche Bedarf zwischen 24 und 33 Stellen pro Behörde (vgl. hier).