Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (englisch Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs, kurz LIBE) hatte im Juni die Europäische Kommission aufgefordert, das EU-US-Privacy Shield auszusetzen (wir berichteten). In einer Presseerklärung forderten die Mitglieder des LIBE-Ausschusses, das Abkommen müsse ausgesetzt werden, wenn die USA nicht bis zum 1.September 2018 alle Bedingungen des Datenschutzabkommens erfüllten.

Am 5. Juli muss nun das EU-Parlament über den Fortbestand des Privacy Shields abstimmen. Der Entschließungsantrag ist seit gestern zugänglich. Besonderes Augenmerk ist auf die Punkte 34 und 35 zu legen. Wenn der Antrag so angenommen wird, bleibt den USA noch eine Frist bis zum ersten September um alle Bedingungen des Abkommens vollumfänglich zu erfüllen. Ansonsten wird das Privacy-Shield bis auf weiteres außer Kraft gesetzt.

„Das EU-Parlament ist der Ansicht, dass das derzeitige EU-US-Privacy Shield kein angemessenes Schutzniveau bietet, wie es vom Unionsdatenschutzgesetz und der EU-Charta in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof gefordert wird;

Das EU-Parlament vertritt die Auffassung, dass die Kommission, sofern die USA nicht bis zum 1. September 2018 vollständig konform sind, nicht gemäß Artikel 45 Absatz 5 der DS-GVO gehandelt hat und fordert die Kommission daher auf, das Privacy Shield auszusetzen, bis die US-Behörden alle Bedingungen einhalten.“ (eigene Übersetzung)

Wir werden die Abstimmung für sie verfolgen und sie auf dem Laufenden halten.