Bereits zum Jahreswechsel wurde von Google ein „Transparenzbericht“ mit Zahlen dazu veröffentlicht, wie viele Einzelpersonen seit Mai 2014 die Löschung von Suchergebnissen zu ihrem Namen beantragt haben und wie viele der gestellten Anträge tatsächlich erfolgreich waren (wir haben berichtet).

Nun hat Sabine Leutheusser Schnarrenberger, die Mitglied im Google Beirat ist, vor der Justizpressekonferenz in Karlsruhe Informationen dazu gegeben, welche Kriterien bei Google angewandt werden, wenn es um Löschersuchen geht.

Löschkriterien

Konkrete Löschkriterien seien nicht vorgegeben. Es werde aber darauf abgestellt, ob eine Berichterstattung „nicht mehr erforderlich, nicht mehr angemessen, nicht mehr notwendig“ sei. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um eine wahre Berichterstattung handele oder ob man gegen den eigentlichen Verantwortlichen des Inhalts wie Journalisten, Verlage oder Blogger direkt vorgehen könne. Das Ziel sei letztlich, dass das Auffinden einer Information erschwert wird.

Die Themen, bei denen die meisten Anträge bzw. Löschungen verzeichnet werden könnten seien

  • Links zu Vorwürfen der Korruption oder einem sonstigen nicht korrekten Umgang im Finanzbereich.
  • Anträge zum Thema sexuelle Orientierung, die „im Zweifel“ immer eine Link-Löschung nach sich zögen.
  • Links zu Vorwürfen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch.

Für Personen des öffentlichen Lebens sei es jedoch so gut wie unmöglich, Löschungen zu erreichen, da hier zumeist das öffentliche Informationsinteresse überwiege.

Das vom EuGH formulierte Recht auf Vergessenwerden sei in der Praxis also nur eingeschränkt durchsetzbar.

Forderungen nach erhöhter Transparenz

Ein Gesamtbericht von Google der darlegt, welche Kriterien für das Löschen oder das Nicht-Löschen eine Rolle spielen, existiert bisher noch nicht. Um die Entscheidungspraxis nachvollziehbar zu machen – auch dazu, warum Löschanträge abgelehnt werden – sei ein solcher Bericht aber aus Sicht von Frau Leutheusser-Schnarrenberger überfällig. Inzwischen habe auch eine Gruppe von 80 Akademikern, darunter auch Professoren aus den USA, einen offenen Brief an Google geschrieben – mit 13 Fragen zur Entscheidungspraxis. Die Diskussion ist also nicht nur auf Europa beschränkt.

Umfang und Durchsetzung von Ansprüchen

In diesem Zusammenhang wird auch die Frage gestellt, welchen Umfang ein anerkannter Löschungsanspruch haben kann. Google selbst sieht Löschungsansprüche derzeit auf seine europäischen Domains beschränkt, so dass Löschungen beispielsweise nicht bei den Suchergebnissen von google.com durchzuführen wären.

Ebenfalls umstritten ist die Frage, ob und wie abgelehnte Ansprüche der Betroffenen gegebenenfalls durchgesetzt werden können und an wen diese sich hierfür wenden müssen. Diesbezüglich werden zunächst die nationalen Datenschutzbehörden und die nationalen Gerichte genannt.

Auch die Idee eines Schlichtungsverfahrens, in dem alle Beteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahmen erhielten, wird ins Spiel gebracht.