Vor knapp einem Jahr haben wir darüber berichtet, dass Microsoft bei dem Streit um die Herausgabe von Nutzerdaten aus einem Rechenzentrum in Irland einen Etappensieg gegen die US-Behörden erringen konnte.

Nachdem nun im Sommer 2017 die US-Behörden in Gestalt des US-Justizministeriums sich erfolgreich an den Supreme Court gewandt hat, wurde eine Anhörung auf den 27. Februar festgesetzt.

In der Zwischenzeit sind diverse Verbände und Institutionen als amici curiae Microsoft beigesprungen. Sie unterstützen Microsoft in dem Verfahren mit eigenen Stellungnahmen.

Beispielsweise heben Abgeordnete des Europäischen Parlaments in einem „Brief of Amici Curiae“ hervor, dass der Schutz personenbezogener Daten ein fundamentales Recht nach Art. 7 und 8 der EU-Grundrechte-Charta sei und verweisen dabei auch auf die EU-Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai diesen Jahres ihre Gültigkeit erlangt. Sollten US-Behörden auf gespeicherte personenbezogene Daten in der in der EU direkt zugreifen, würde EU-Recht umgangen und ein Konflikt mit EU-Gesetzen, wie der EU-Datenschutzgrundverordnung, entstehen. Ähnlich argumentieren die Bitkom und DigitalEurope.

So bleibt es spannend im Rechtsstreit zwischen Microsoft und den US-Behörden und wird uns auch im neuen Jahr weiter beschäftigen.