Amazon bietet unter dem Markennahmen „ring“ mittlerweile ein ganzes Produktportfolio an verschiedenen Überwachungskameras an und richtet sich mit dieser kostengünstigen Produktlinie direkt an diejenigen Endverbraucher, die ganz genau wissen wollen, was vor der eigenen Haustür passiert. Häufig erfolgt die Anbringung einer ring-cam aus reiner Neugierde, ob bspw. der Nachbar wieder in der Einfahrt geparkt hat, als man im Büro war, oder wenn man einfach generell wissen möchte, was sonst noch so alles vor der eigenen Haustür passiert. Aber auch handfeste Straftaten können Motivation sein, sich für eine entsprechende Videoüberwachung zu entscheiden, bspw. wenn aus dem eigenen Garten die Gartenmöbel oder der teure Grill mal wieder entwendet wurden.

Überwachung: einfach und praktisch

Die Anbringung der ring-cam an der Haustür ist dabei denkbar leicht. Es braucht eigentlich nur die entsprechende Kamera neben der Tür angeschraubt werden. Da die Kameras über WLAN funktionieren und über einen eigenen Akku für die Stromversorgung verfügen, brauchen keine zusätzlichen Kabel im oder am Haus verlegt werden. Der geneigte Hauseigentümer kann die Montage daher leicht eigenhändig vornehmen. Die ring-cams von Amazon sind über eine App auf dem Smartphone konfigurierbar und die nötigen Software-Updates werden automatisch „over the air“ aufgespielt, so dass dem schnellen Einsatz der Kameras nach der Anbringung an der Hauswand nichts im Wege steht. Das Ganze wird dann praktischerweise auch noch mit dem eigenen Amazon-Konto direkt verknüpft.

Ist die ring-cam dann erstmal angebracht, überwacht sie den gesamten Bereich, der von der kleinen Kamera erfasst wird. Dazu können öffentliche Gehwege, Straßen oder die angrenzenden Gebäude und Gärten mitsamt ihren Bewohnerinnen und Bewohnern gehören. Daneben können aber auch sonstige Passanten oder Lieferanten von Postlieferdiensten etc. ohne Weiteres von der Videoüberwachung erfasst werden. Eine genauere Beobachtung wird durch eine eingebaute Zoomfunktion selbstverständlich auch ermöglicht. Zusätzlich bietet die Kamera ein eingebautes Mikrofon, mit dem praktisch alles, was draußen vor der Haustür gesprochen wird, direkt mitgeschnitten werden kann. Es braucht dabei erst gar nicht darauf gewartet zu werden, dass jemand den Klingelknopf drückt. Denn Kamera und Mikrofon werden nicht erst durch das Drücken der Klingel ausgelöst, sondern durch einen Bewegungsmelder unmittelbar dann aktiviert, wenn jemand vor der Kamera entlangläuft.

Und was ist mit dem Datenschutz?

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat bereits in ihrer Orientierungshilfe zur Videoüberwachung aus dem letzten Jahr klargestellt, dass Tür- und Klingelkameras nur unter folgenden Voraussetzungen datenschutzkonform eingesetzt werden können:

  1. Die Bilderübertragung darf erst dann beginnen, wenn auf den Klingelknopf gedrückt wird,
  2. eine dauerhafte Speicherung der Bildaufnahmen muss ausgeschlossen sein,
  3. das Kamerabild darf räumlich nicht mehr abbilden, als ein Blick durch einen Türspion gewähren würde und
  4. die Übertragung muss automatisch nach einigen Sekunden unterbrochen werden.

Darüber hinaus ist eine dauerhafte und anlasslose Bildübertragung von öffentlichen Räumen datenschutzrechtlich nicht gestattet, was auch die Veröffentlichung des Bildmaterials in den sogenannten sozialen Netzwerken einschließt.

Und was ist mit den Tonaufnahmen? Diese könnten sogar eine Straftat darstellen. Denn eine Tonaufnahme ist dann strafbar, wenn diese verdeckt erfolgt, vgl. § 201 StGB.

Fazit

Amazon bewirbt seine ring-cams maßgeblich mit dem Schutz gegen Einbrüche und Diebstahl. Doch sollte sich vor der Installation die Frage gestellt werden, ob das Ganze überhaupt ein Sicherheitsplus bringt. Denn ein wirkliches Sicherheitsplus wird sich nur dann erreichen lassen, wenn die Überwachung der Kamerabilder in Echtzeit bspw. durch eine Sicherheitsfirma erfolgt und betroffene Eigentümer oder Mieter direkt beim Einbruch oder Diebstahl in Echtzeit reagieren können. Des Weiteren empfiehlt die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes primär bei der Absicherung von Gebäuden auf mechanische Sicherungen zu setzen. Denn allenfalls habe eine Videokamera eine gewisse abschreckende Wirkung auf den Täter bzw. die Täterin.

Insgesamt gesehen darf nur innerhalb der engen Grenzen der oben genannten Kriterien der Datenschutzkonferenz eine Videoüberwachung mit Tür- oder Klingelkameras erfolgen. Wird ausschließlich das eigene Grundstück gefilmt, ohne dass öffentliche Bereiche oder andere private Grundstücke erfasst werden, gelten die datenschutzrechtlichen Einschränkungen nicht. Des Weiteren sollten Tonaufnahmen stets unterbleiben, um eine strafbare Handlung zu vermeiden. Bleibt nur noch die Frage zu klären, ob es sich wirklich lohnt, die Kameras von ring unter den Weihnachtsbaum zu legen, oder ob es nicht besser wäre, in sinnvollere Maßnahmen zur Sicherung des eigenen Hausgrundstückes zu investieren.