Es steht in diesen Zeiten nicht zum Besten mit Europa. Die Idee Europa, die nach dem zweiten Weltkrieg geboren wurde und wirtschaftlich aus der Montanunion (1951) über die Europäische (Wirtschafts) Gemeinschaft (1957) zur Europäischen Union (1993) bis hin zu einer gemeinsamen Währung (2002) geführt hat, scheint heute schwerer vermittelbar denn je.

Begleitet wurde das wirtschaftliche Zusammenwachsen auch durch ein justizielles „Zusammenwachsen“. Die wichtigsten gemeinsamen Gerichte sind der Europäische Gerichtshof (1953) und der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (1959).

Was hat das mit Datenschutz zu tun?

Russland hat am 4.12.2015 ein Gesetz erlassen, zukünftig Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht weiter anwenden zu müssen. Auslöser war ein Urteil gegen Russlands Telekommunikationsüberwachung also die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Der Gerichtshof hatte einem russischen Journalisten Schadensersatz wegen unzulässiger Telefonüberwachung zugesprochen. Laut Gericht war der Journalist einer willkürlichen und herabwürdigenden Überwachung ausgesetzt. Ihm stehen Schadensersatzansprüche in Höhe von 40.000 € zu.

Während die EU sich um ein einheitliches Datenschutzniveau und eine einheitliche Auslegung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung bemüht, scheint Russland zwar Interesse an einer effektiven Kontrolle von Daten nicht aber in einer unabhängigen Prüfung der Einhaltung von Menschenrechten zu haben.

Es bleibt dabei: Keine gute Zeit für Grundrechte, Menschenrechte und den Datenschutz!