Pressemitteilungen zur Folge will der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar, die ersten drei Bußgeldverfahren gegen Unternehmen einleiten, die nach wie vor Daten auf Grundlage des Safe Harbor Abkommens in die USA übermitteln. Im Vorfeld hatte die Behörde angefragt, wer Daten auf Grundlage von Safe Harbor übermittelt und auf die rechtliche Situation hingewiesen.

Anfang Oktober 2015 hatte der Europäische Gerichtshof das Safe Harbor Abkommen zwischen der EU und den USA für rechtswidrig erklärt. Im Anschluss daran räumten die Datenschutzaufsichtsbehörden den Unternehmen eine Übergangsfrist ein, um ihren Datenverkehr auf rechtssichere Füße zu stellen, wenngleich es immer noch keine 100%ige Rechtssicherheit gibt, da das geplante Folgeabkommen EU-US-Privacy Shield noch nicht in Kraft getreten ist und auch über die Vereinbarkeit von Standardvertragsklauseln sowie Binding Corporal Rules mit Europäischem Recht gestritten wird.

Die Hamburgische Datenschutzaufsichtsbehörde hat bereits im November alle Unternehmen über ihr zukünftiges Handeln informiert und hält sich nun konsequenterweise auch an ihre eigenen Ankündigungen.

Einen weiteren Pfeiler bildet die Rheinland-Pfälzische Datenschutzaufsichtsbehörde, welche sich ebenfalls solche Schritte ausdrücklich vorbehält.

Hier können Sie sich umfassend über Safe Harbor und seine Folgen informieren.