Wir erinnern uns: Oktober 2015; Der Europäische Gerichtshof kippt die Grundlage zum Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Europa und den USA – das sogenannte Safe Harbor Abkommen. Danach: Unsicherheit bei allen Beteiligten. Nur eines war von Anfang an klar: Datentransfer auf der Grundlage von Safe Harbor ist rechtswidrig. Die Aufsichtsbehörden haben den Unternehmen eine Frist bis zum 31. Januar 2016 eingeräumt. Erst dann wird gegen Datentransfers auf der Grundlage von Safe Harbor vorgegangen. Unklar ist und bleibt aber, wie die rechtliche Situation für Datentransfers auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln oder verbindlichen unternehmensinternen Vorschriften (BCC) zu bewerten ist. Die deutschen Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes wollen hierzu am 27. Januar beraten, um dann am 2. und 3. Februar auf EU Ebene eine gemeinsame Position der europäischen Datenschutzbeauftragten zu erzielen.

Unternehmen machen mobil

Am 15. Januar haben vier große Branchenverbände (BUSINESSEUROPE, U.S. Chamber of Commerce, DIGITALEUROPE und Information Technology Industry Council) aus Europa und den USA einen offenen Brief an Barack Obama, Jean-Claude Junker und Donald Tusk verfasst, in dem sie auf eine schnelle Lösung des Problems drängen. Sollte es bis Ende Januar kein Nachfolgeabkommen geben, würde dies enorme Auswirkungen auf den Handel zwischen den USA und Europa haben.

Zwischenzeitlich schien es, als ob schnell eine Neufassung von Safe Harbor beschlossen werden könnte. Medienberichten zu Folge sollen die Mitgliedstaaten jedoch vergangene Woche durch die Kommission über stockende Verhandlungen informiert worden sein. Eine Einigung in den nächsten Tagen scheint somit unwahrscheinlich.

Wir werden Sie über das weiter Geschehen informieren.