Für heute haben nach Medienangaben die datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes eine gemeinsame Stellungnahme zu den Folgen des EuGH Urteils im Fall Safe Harbor angekündigt.

Zur Erinnerung: am 6.10.2015 hat der EuGH das zwischen der EU und den USA bestehende Datenschutzabkommen „Safe Harbor“ für ungültig erklärt. Die Vereinbarung ermöglichte es europäischen Unternehmen, personenbezogene Daten in die USA zu übermitteln. Voraussetzung dafür war, dass US-Unternehmen sich verpflichten, europäische Datenschutzregeln einzuhalten (wir berichteten). Nach dem Urteil des EuGH wollen folgende Fragen beantwortet werden: Wie können Unternehmen einen Datentransfer in die USA rechtssicher gestalten? Gibt es Übergangsfristen oder ist das Urteil sofort für alle bindend?

Die schleswig-holsteinische Sicht

Überraschenderweise hat sich die schleswig-holsteinische Aufsichtsbehörde(ULD) heute Vormittag vorab positioniert. Hier die Kernaussagen der Pressemitteilung:

  • Nach Einschätzung des ULD kann eine Einwilligung in die Datenübermittlung in die USA nicht wirksam erteilt werden und scheidet als Rechtsgrundlage aus.
  • Auch die Standardvertragsklauseln sollen nicht mehr wirksam sein und als Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung wegfallen.

„Nichtöffentliche Stellen, die für ihren Datentransfer in die USA Standardvertragsklauseln verwenden, müssen nun in Erwägung ziehen, den zugrunde liegenden Standardvertrag mit dem Datenimporteur in den USA zu kündigen oder die Datenübermittlungen auszusetzen. In konsequenter Anwendung der Vorgaben des EuGH in seinem Urteil ist eine Datenübermittlung auf Basis von Standardvertragsklauseln nicht mehr zulässig.“

  • Das ULD als Aufsichtsbehörde will ggf. Anordnungen gegen Unternehmen erlassen. Diese hätten zur Folge, , dass eine Datenübermittlung in die USA ausgesetzt bzw. verboten wird.
  • Darüber hinaus soll geprüft werden, ob im Falle weiterer Datenübermittlungen eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die entsprechend mit Bußgeldern geahndet werden kann.

Die europäische Sicht

Bereits morgen wollen alle europäischen Datenschutzverantwortlichen im Rahmen der Artikel-29-Gruppe tagen und nach Möglichkeit eine gemeinsame europäische Marschroute vorgeben. Das dürfte jedoch sehr schwierig werden, da die Meinungen, wie mit dem Urteil umzugehen ist, innerhalb der Europäischen Union sehr weit auseinander gehen. Deshalb spricht vieles dafür, dass die Frage, wie der Datentransfer nach Amerika geregelt wird von den einzelnen Ländern bestimmt wird. Und das wäre ein sehr schlechtes Zeichen für ein vereintes Europa!