Nun geht es los! Die KI-Verordnung (KI-VO) der EU – ein Meilenstein für den verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) – lässt ihre ersten Regelungen von der Leine. Die ersten Pflichten werden ab dem 2. Februar 2025 relevant. Hierzu zählt u. a. die Schulungspflicht für Beschäftigte.

Wir erinnern uns

Die KI-VO, seit dem 1. August 2024 in Kraft, gilt als europäische Verordnung verbindlich und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat. Als zentrales Regelungswerk schafft sie klare Vorgaben für die Entwicklung und Nutzung von KI in allen Branchen – mit Fokus auf Ethik, Transparenz und Sicherheit. Die Regelungen der KI-VO werden hierbei in verschiedenen Phasen ausgerollt (Art. 113 KI-VO):

„[…]
(a) Die Kapitel I und II gelten ab dem 2. Februar 2025;
(b) Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII und Kapitel XII sowie Artikel 78 gelten ab dem 2. August 2025, mit Ausnahme des Artikels 101;
(c) Artikel 6 Absatz 1 und die entsprechenden Pflichten gemäß dieser Verordnung gelten ab dem 2. August 2027.
[…].“ (Hervorhebung nicht im Original)

Neben den allgemeinen Regelungen (Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen) gelten in Kürze auch die Regelungen aus Art. 5 KI-VO (Verbotene Praktiken im KI-Bereich) sowie aus Art. 4 KI-VO (KI-Kompetenz). Insbesondere die Voraussetzungen des Art. 4 KI-VO verlangen von den Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, nun ein Tätigwerden.

„Ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“

Gemäß Art. 4 KI-VO sind Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder betreiben, dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten entsprechend zu schulen:

„Die Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen […].“ (Hervorhebung nicht im Original)

Individuell zu berücksichtigen sind hierbei die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, Ausbildung und Schulung, der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Beteiligten über die notwendigen KI-Kompetenzen verfügen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Folge: Interne Regelungen und Schulungsstrategie

Nach Art. 3 Nr. 56 KI-VO umfasst die „KI-Kompetenz“

„die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI‑Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.“

Der Fokus der KI-Kompetenz liegt folglich auf der Vermittlung eines Basiswissens und Grundverständnisses für KI und entsprechende Anwendungen, damit diese in Kenntnis der Gefahren, Risiken und möglichen Schäden dem Zweck angemessen, sinnvoll und möglichst sachkundig eingesetzt werden können.

Unerlässlich ist hierbei die Schaffung einheitlicher Standards und Vorgaben, z. B. in Form einer unternehmensinternen KI-Richtlinie, die den Umgang mit KI-Systemen regelt und den Beschäftigten essenzielle Informationen an die Hand gibt, bspw. zu einem Freigabe- und Prüfprozess von einzuführenden KI-Systemen, zur Einbindung der relevanten Stakeholder sowie zu unternehmensintern erlaubten und verbotenen Einsatzbereichen von KI.

Daneben sind regelmäßige Schulungs- und Fortbildungsformate erforderlich, um Beschäftigten die Sicherheit im Umgang mit KI-Anwendungen zu verschaffen. Hierbei gilt es die schnelllebige, komplexe Welt der KI, deren Entwicklung und Standards möglichst verständlich darzustellen und die rechtlichen sowie ethischen Problemfelder von KI-Anwendungen aufzuzeigen.

Wir unterstützen Sie!

Bei der Erstellung und Etablierung der notwendigen Inhalte stehen wir Ihnen gern wie gewohnt zur Seite. Neben unseren Beratungsfeldern aus den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance möchten wir Ihnen auch im Bereich der KI-Beratung unsere helfenden Hände reichen. Auf unserer Website informieren wir über die wesentlichen Themen aus diesem Bereich.

Wenn Sie möchten, können Sie auch unsere Schulungsangebote, wie unser eLearning „Grundkurs KI-Kompetenz“, in Anspruch nehmen. Der Kurs umfasst alle relevanten Inhalte, die Sie benötigen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und unterstützt Sie dabei, erste Schulungsmaßnahmen direkt, effektiv und schnell umzusetzen. Er stattet Ihr Team mit den Fähigkeiten und Kenntnissen aus, die es braucht, um sich sicher im Umgang mit KI zu bewegen. Weitere eLearnings von DSN train zum Thema KI finden Sie hier. Für Fragen zu unserem eLearning-Angebot steht Ihnen das Team von DSN train gerne zur Verfügung: software@dsn-group.de oder +49 421 69 66 32-342.

Neben eLearning-Kursen bietet die DSN Akademie auch Seminare und Webinare an, mit denen Sie KI-Kompetenz erwerben können. Die Kurse finden Sie hier und bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Akademie wenden: akademie@dsn-group.de oder +49 421 69 66 32-298.