Wer studiert, beschäftigt sich der lateinischen Herkunft des Wortes nach wissenschaftlich mit etwas bzw. strebt nach etwas und bemüht sich um etwas. Mühe kommt in der Definition vor und alle, die bereits ein Studium hinter sich haben bzw. gerade dabei sind, wissen, dass ein Studium manchmal wirklich Mühe macht. Neben den Anstrengungen, den Stoff tatsächlich zu verstehen und sich den Kopf zu zerbrechen, um auf die Lösung des einen oder anderen Problems zu kommen, tritt die manchmal als Last empfundene Anwesenheitspflicht bei verschiedenen Veranstaltungen hinzu. An kleinen Universitäten mag es in manchen Veranstaltungen auch ohne Anwesenheitspflicht sofort unangenehm auffallen, wenn man nicht erscheint. Anders ist das an vielen großen Universitäten, wo die Anwesenheitslisten ausliegen und man sich auch schon mal von einem Kommilitonen eintragen lassen kann.

In China geht das nun nicht mehr: An einigen Universitäten des Landes müssen sich die Studierenden vor dem Betreten des Hörsaals einer Gesichtserkennung unterziehen. Innerhalb von Sekunden wird das Gesicht vor der Kamera mit dem Passbild verglichen. So soll sichergestellt werden, dass auch alle für den Kurs eingeschriebenen Studierenden anwesend sind. Schwänzen geht also nicht. Wer nicht vom System erkannt wird, gilt als nicht anwesend. Auch in manchen chinesischen Studentenwohnheimen kommt Gesichtserkennung zum Einsatz. Biometrie als Schlüssel im wahrsten Sinne des Wortes: Nur wen das System erkennt, der erhält Zutritt ins Wohnheim. China baut seit einiger Zeit die Gesichtserkennung massiv aus. Man kann sein Mittagessen per Gesichtsscan bezahlen, bekommt Toilettenpapier an Sehenswürdigkeiten nur nach einem Gesichtsscan und wird durch Gesichtserkennung verbunden mit sozialer Kontrolle dazu gebracht, nicht bei Rot über die Straße zu gehen.

Deutsche Studenten brauchen sich allerdings keine allzu großen Sorgen machen, dass Professoren auf ähnliche Gedanken kommen. Nach deutschem und demnächst europäischen Recht (die Datenschutzgrundverordnung gilt ab Mai 2018) bedürfte die Gesichtserkennung vor dem Hörsaal wohl einer Einwilligung, und über die Freiwilligkeit einer solchen lässt sich trefflich streiten, wenn mir ohne sie das Studium verwehrt bliebe.