Bereits Ende Dezember 2016 schickte der Bundesrat einen Vorentwurf zu einer Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) in die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsverfahren ist diejenige Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, in der Vorhaben des Bundes von erheblicher politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin geprüft werden.

Durch die Revision sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Transparenz von Datenbearbeitungen erhöhen
  • Selbstbestimmung der betroffenen Personen über ihre Daten stärken
  • Informationspflichten der Organe, die für die Datenverarbeitung verantwortlich sind, ausweiten
  • Auskunftsrecht der betroffenen Personen präzisieren
  • Aufsichtskompetenzen des Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) stärken

Ferner wird durch die Revision das DSG den Europäischen Anforderungen und Regelungen, insbesondere der Richtlinie (EU) 2016/680 und der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Die Revision schafft darüber hinaus die Voraussetzungen, damit die Schweiz die Anforderungen der EU-Richtlinie zum Datenschutz erfüllen und die revidierte Europarats-Konvention zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten ratifizieren kann. Diese Anpassungen erfolgen, damit die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt und die grenzüberschreitende Datenübermittlung auch künftig möglich bleibt.

Die Revision soll bis zum 4.4.2017 abgeschlossen sein.

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