Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) und deren Einsatz sowie Regulierung ist derzeit in aller Munde und stellt Wirtschaft und Verwaltung vor verschiedenste Herausforderungen.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat am 08.05.2025 eine Mitteilung auf seiner Website veröffentlicht, in der er einen Überblick über die Regulierung von KI in der Schweiz gibt.
Wir möchten diesen Beitrag dazu nutzen, Sie über wichtige Hinweise des EDÖB zur Regulierung von KI in der Schweiz zu informieren.
Anwendbarkeit des DSG auf KI
Die Kernbotschaft des EDÖB entspringt bereits dem Titel seiner Mitteilung: Das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) „ist auf KI direkt anwendbar“.
Aufgrund der technologieneutralen Formulierung des Gesetzes gilt es auch für KI-gestützte Datenbearbeitungen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Vorgaben bereits in der Entwicklung, aber auch bei deren Einsatz in der Praxis von Herstellern, Anbietern und Verwendern von KI-Anwendungen zu beachten sind.
Beachtung der Transparenzpflichten und Rechte der Betroffenen
Wichtig ist, dass die von der KI-Anwendung betroffenen Personen über den Einsatz von KI sowie damit verbundene Fragestellungen transparent informiert werden. Das bedeutet, dass Hersteller, Anbieter und Verwender, die Datenbearbeitungen unter Einsatz von KI-Systemen durchführen, die hiervon betroffenen Personen über den Zweck des eingesetzten KI-Systems, dessen Funktionsweise sowie dessen Datenquellen in Kenntnis setzen müssen.
Von Datenbearbeitungen betroffene Personen stehen qua Gesetz verschiedene Rechte zu. So haben Betroffene bspw. das Recht, dass automatisierte Einzelentscheidungen durch einen Menschen überprüft werden müssen. Damit Betroffene ihre Rechte geltend machen können, müssen sie Kenntnis darüber haben, wie ihre Daten konkret bearbeitet werden. Das setzt voraus, dass Personen auch darüber informiert werden müssen, wenn z. B. eine KI automatisierte Datenbearbeitungen vornimmt. Der EDÖB führt hierzu an einem Beispiel aus, dass Betroffene darüber zu informieren sind, ob sie mit einem Menschen oder einer Maschine kommunizieren und ob ihre Daten zu Trainingszwecken von KI (weiter)verwendet werden.
Prüfung hoher Risiken für die Betroffenen durch den Einsatz von KI
Wenn eine Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringen kann, ist vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durch den Verantwortlichen durchzuführen (vgl. Art. 22 DSG). Das bedeutet, dass auch für Datenbearbeitungen, die unter Zugrundelegung von KI-Systemen erfolgen, vorab zu prüfen ist, ob hierdurch hohe Risiken für die Persönlichkeit oder Grundrechte der durch die Bearbeitung betroffenen Personen bestehen. Wenn dies der Fall ist, ist vor der entsprechenden Bearbeitung eine DSFA durchzuführen.
Fazit und Ausblick
KI-Anwendungen spielen mittlerweile eine bedeutsame Rolle im wirtschaftlichen wie im sozialen Alltag. Aufgrund der Risiken, die mit der Nutzung von KI einhergehen (können), gibt es bereits verschiedene Regelwerke zur Regulierung der KI. Für die Schweiz verweist der EDÖB aktuell auf die direkte Anwendbarkeit des DSG auf KI-Anwendungen. Zudem hat die Schweiz im März dieses Jahres die Konvention des Europarats über KI und Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit unterzeichnet. Um die Konvention zu ratifizieren, sollen entsprechende Änderungen im Schweizer Recht vorgenommen werden.
Der EDÖB betont, dass bei der Technologie-Entwicklung sowie der Planung des Einsatzes neuer Technologien bereits sicherzustellen ist, „dass die betroffenen Personen über ein möglichst hohes Mass [!] an digitaler Selbstbestimmung verfügen.“ Hersteller, Anbieter und Verwender in der Schweiz sollten regelmäßig prüfen, welche Anforderungen sie in rechtlicher Hinsicht auch zukünftig bei der Entwicklung bzw. dem Einsatz von KI-Anwendungen beachten müssen.
Bei der Umsetzung der Transparenzpflichten sollte darauf geachtet werden, dass die Informationen in klarer und einfacher Sprache zur Verfügung gestellt werden, sodass für Betroffene erkennbar ist, wie und zu welchem Zweck ihre Daten auch unter Einsatz von KI-Anwendungen bearbeitet werden und sie die ihnen zustehenden Rechte geltend machen können.
Wir halten Sie weiterhin über Updates des EDÖB zu KI-Themen in unserem Blog auf dem Laufenden.