Neben Niedersachsen überlegt nun auch Nordrhein-Westfalen Temposünder auf besonders unfallträchtigen Strecken mit einer „Section Control“ zu überführen. Bei der „Section Control“ werden am Beginn und am Ende der Kontrollstrecke Fotos des Fahrzeugs gemacht und die Bilder jeweils mit einem Zeitstempel versehen. Aus diesen beiden Zeitstempeln lässt sich dann die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnen und feststellen, ob man zu schnell gefahren ist.

In Niedersachsen sollte das System schon längst in Betrieb sein, aber der Start verzögerte sich unter anderem wegen datenschutzrechtlicher Bedenken. Nun scheinen alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Bei der Einfahrt in den Kontrollbereich wird nicht das gesamte Autokennzeichen fotografiert, erst bei der Ausfahrt aus dem Kontrollbereich, wenn eine Tempoüberschreitung festgestellt wird, wird der Autofahrer samt komplettem Kennzeichen erfasst. In den anderen Fällen werden die Aufnahmen umgehend gelöscht. Ende dieses Jahres soll das System südlich von Hannover nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums nun endlich an den Start gehen. Auch die abschließende Überprüfung durch die Physikalisch-Technische Prüfanstalt steht kurz vor dem Abschluss.

In Nordrhein-Westfalen denkt Innenminister Ralf Jäger laut über die Einführung eines solchen Systems auf der A 1 zwischen Burscheid und Leverkusen nach. Die nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die nach Angaben ihres Hauses, nur aus den Medien von den Überlegungen des Innenministeriums erfahren haben will, sah sich zu einer Pressemitteilung genötigt, in der sie klarstellt, dass „Section Control das Potential hat in einem enormen Umfang personenbezogene Daten von Autofahrern zu sammeln. Und das unabhängig von der Frage, ob Autofahrer einen Tempoverstoß begehen oder nicht. Autofahrer werden dadurch unter Generalverdacht gestellt und ihre Daten auf Vorrat erhoben. Die Beeinträchtigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ist damit hoch. Genauso hoch sind deshalb die Voraussetzungen, die vor der Einführung einer Abschnittskontrolle erfüllt sein müssen.“ Auch betont die Landesdatenschützerin, dass „Section Control“ keinesfalls flächendeckend zum Einsatz kommen darf, sondern lediglich dort, wo herkömmliche Radarmessungen nicht ausreichen, um schwere Unfälle zu vermeiden. Auch betont sie, dass eine solche Form der Geschwindigkeitskontrolle einer gesetzlichen Grundlage bedarf.

Auch hier ist Niedersachsen einen großen Schritt weiter. Das Kabinett hat vor kurzem den Entwurf eines neuen Polizeigesetzes, das dann Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG) heißen wird und das eine Rechtsgrundlage für die sog. „Section Control“ enthält, verabschiedet. Der Landtag soll das Gesetz bis Jahresende beschließen.