Mehrmals haben wir über die neue Art der Geschwindigkeitskontrolle, der sog. Section Control, berichtet. In der Region Hannover auf einer drei Kilometer langen Strecke auf der B6 bei Laatzen wurde bereits im Jahr 2015 eine solche Anlage installiert. Dabei werden Autofahrer und Fahrzeug am Beginn und am Ende der Kontrollstrecke fotografiert und die Bilder jeweils mit einem Zeitstempel versehen. Aus diesen beiden Zeitstempeln lässt sich dann die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnen und feststellen, ob man zu schnell gefahren ist. Doch bisher durfte die Anlage kein einziges Mal offiziell blitzen. Nachdem datenschutzrechtliche Bedenken beim Speichern der Bilder ausgeräumt schienen, fehlt es an der Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Die PTB ist für die Prüfung aller Messanlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung in Deutschland zuständig.

Wo liegen die Probleme?

In der Vergangenheit wurde um die datenschutzrechtlichen Anforderungen und die Rechtsgrundlage einer solchen Anlage gestritten. Das Problem ist, dass auch Fahrzeuge fotografiert werden, deren Fahrer sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten und somit alle Fahrer einem Generalverdacht unterliegen. Dem sollte Abhilfe geschaffen werden, indem bei der Einfahrt in den Kontrollbereich nicht das gesamte Autokennzeichen fotografiert wird. Erst bei der Ausfahrt aus dem Kontrollbereich, wenn eine Tempoüberschreitung festgestellt wird, wird der Autofahrer samt komplettem Kennzeichen erfasst. In den anderen Fällen werden die Aufnahmen umgehend gelöscht. Mit dieser Regelung schienen alle Beteiligten leben zu können. Doch die PTB tut sich schwer mit der Überprüfung. Ein Grund: In Deutschland haftet eben nicht der Fahrzeughalter für Tempoverstöße (wie in vielen anderen Ländern, in denen Section Control längst zum Alltag gehört), sondern der Fahrer und um den identifizieren zu können braucht es ein Foto.

Sollte die PTB die Anlage dennoch zulassen, startet ein 18-monatiger Testbetrieb. Erst nach dessen Auswertung könnte die Anlage den richtigen Betrieb aufnehmen. Eine weitere Hürde stellt die Rechtsgrundlage eines solchen Streckenradars dar. Die Landesdatenschutzbeauftragte hatte in der Vergangenheit auf eine fehlende Rechtsgrundlage im niedersächsischen Recht aufmerksam gemacht und betont, ohne Rechtsgrundlage könne maximal der Testbetrieb genehmigt werden. Zwar gab es bereits im August 2016 einen Entwurf der Landesregierung das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu ändern und einen Passus zur Geschwindigkeitskontrolle durch Section Control mit aufzunehmen, doch diese Änderung passierte den Landtag nicht.

Es bleibt also spannend, ob und wann Section Control in Deutschland möglich wird.