Section Control, die neue Art der Geschwindigkeitskontrolle ist nun auch in Deutschland Realität. Eigentlich hätten Verkehrssünder auf der B6 bei Hannover schon seit 2015 mit der neuen Technik überführt werden sollen. Doch Datenschutzbedenken und die Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig sorgten immer wieder für Verzögerungen.

Erfolgreiche Testphase

Seit dem 19. Dezember 2018 wurde die Anlage einer Testphase unterzogen, die vor allem zeigen musste, dass alle technischen Abläufe und das Zusammenwirken der Polizei Hannover als Betreiber der Anlage und der Region Hannover als zuständige Bußgeldbehörde reibungslos funktionieren.

Seit dem 14.01.2019 ist die Anlage nun im sogenannten Pilotbetrieb, der maximal 18 Monate andauern darf. Hintergrund für den Pilotbetrieb ist die fehlende Rechtsgrundlage für einen Dauerbetrieb. Dies war bereits im Vorfeld ein vor allem von den Datenschützern vorgebrachtes Problem. Eine solche Rechtsgrundlage soll das derzeit im Landtag verhandelte neue niedersächsische Landespolizeigesetz enthalten.

Andere datenschutzrechtliche Probleme scheinen gelöst. Beim Ein- und Ausfahren in den überwachten Streckenabschnitt wird von jedem Fahrzeug ein Foto erstellt und mit einem Zeitstempel versehen und sogleich verschlüsselt. Nur wenn der Abgleich beider Bilder eine Tempoüberschreitung ergibt, wird bei der Ausfahrt aus dem überwachten Bereich ein weiteres Foto mit dem Gesicht des Fahrers erstellt.

Dennoch regt sich Widerstand. Die Piratenpartei will beim Verwaltungsgericht eine Unterlassungsklage einreichen.

Update 12.02.2019:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen fordert in einer Pressemitteilung den sofortigen Stopp des Pilotbetriebs.

Hintergrund sind die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum Kennzeichenscan (wir berichteten). Nach Ansicht der Datenschützer sei die Grundlage für den Pilotbetrieb nicht mehr gegeben. Das Gericht stellte fest, dass die ausnahmslose Erfassung aller Autokennzeichen zu Kontrollzwecken stets eine Datenerhebung und damit einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen darstelle. Somit bedarf es einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Geschwindigkeitsüberwachung. Im Niedersächsischen Landtag wird derzeit das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz beraten, dass in § 32 Abs. 6 explizit eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen der Abschnittskontrolle zur Geschwindigkeitsüberwachung vorsieht. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, liegt somit eine Rechtsgrundlage vor und die Kontrolle wäre zulässig, vorher ist sie das nicht.