Das „Smart“ in Smart Metering steht ja eigentlich für intelligente Zähler, die einen sehr viel genaueren  Energieverbrauch darstellen können als bisherige Drehzähler. Sie sind auch für das Gelingen der Energiewende unabdingbar, denn die vormaligen „Konsumenten“ wandeln sich zunehmend zu sogenannten „Prosumern“, die eben auch Strom erzeugen und ins Netz einspeisen können (man denke nur an die vielen Hausbesitzer, die eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach betreiben). Und hier kommen die Daten des Einzelnen ins Spiel, so dass sich die Frage stellt: Wieso steht „Smart“ nicht für Datenschutz?

Datenschutz zur Überzeugung der Bürger

Immerhin rückt der Datenschutz stärker ins Bewusstsein der Bürger. Nicht erst seit Edward Snowden. Und die zunehmende Sensibilisierung sorgt dafür, dass Smart Metering-Systeme Aspekte des Datenschutzes zwingend erfüllen müssen. Ein Smart Meter Gateway, das als Einfallstor in die häusliche Umgebung dient oder zu viele persönliche Daten an die Netzbetreiber kommuniziert, wäre der Bevölkerung nicht vermittelbar. Oder würde sich schlicht nicht durchsetzen lassen.

Unter anderem deshalb sind beim Smart Meter Gateway die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit so hoch: Die Gateways selber müssen gemäß Common Criteria in einer sehr hohen Evaluierungsstufe (EAL4+) geprüft und zertifiziert werden: Grundlage ist ein Schutzprofil (Protection Profile), das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zusammen mit dem BfDI entwickelt wurde.

Privacy by Design

Sicher, EAL4+ ist natürlich auch der Versorgungssicherheit geschuldet , damit nicht durch einen einzigen Angriff sehr viele Gateways abgeschaltet werden – „Blackout“ lässt grüßen! –, aber die Datenschutz-Diskussionen im Vorfeld der Einführung sind nicht zu unterschätzen. Deshalb spricht das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) auch davon, dass „Privacy-by-Design“-Anforderungen umgesetzt wurden.

Damit das so bleibt, wird im MsbG ein Ausschuss „Gateway-Standardisierung“ zur Fortentwicklung und Pflege dieses Standards etabliert, in dem u.a. auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vertreten ist.

Damit ist klar: Smart Metering könnte auch Privacy Metering heißen!

Zum Hintergrund: Am 21. September 2015 wurde der Referentenentwurf zum „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ veröffentlicht. Aus dem Artikelgesetz geht u.a. das Messstellenbetriebsgesetz hervor. Auf die wichtigsten Fakten zum MsbG sind wir in unserem Artikel „Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Bitte was?“ eingegangen.