Nur Fernsehen ist langweilig. Mit der steten Entwicklung der Technik und der Anbindung des Internets an die Fernsehgeräte haben sog. Smart-TVs Einzug in viele Haushalte gefunden. Diese Geräte erlauben die Nutzung von Computerzusatzfunktionen, wie das Surfen oder Abrufen der Musiksammlung im Heimnetzwerk. Eine wichtige Zusatzfunktion ist die HbbTV-Funktionalität (Hybrid Broadcast Broadband TV), welche Internet- und Fernsehempfang auf einem Gerät verbindet. Sendeanstalten können so zusätzliche Inhalte zum laufenden Programm direkt auf dem Fernseher zur Verfügung stellen.  Zudem können Inhalte aus Mediatheken oder der Wetterbericht abgerufen werden.

Allerdings ist diese Form der Interaktion auch für die Sendeanstalten und Werbetreibende interessant.  Beispielsweise ist den Anbietern von lokaler Werbung durch Auswertung des Nutzungsverhaltens möglich zu messen, wie viele Werbemittelkontakte es gab.

Es stellt sich daher die Frage, welche Daten die Sendeanstalten vom Nutzer erhalten und wie diese genutzt werden.

Hierzu möchten wir kurz die technische Funktionsweise von HbbTV erklären. Eine HbbTV-Anwendung ist eine Webseite, die üblicherweise zu einem großen Teil transparent ist und über das Fernsehbild gelegt wird. Die URL dieser Seite wird von den Sendeanstalten zusammen mit dem Fernsehsignal übertragen. Eine Übertragung der Inhalte selbst findet nicht über das Fernsehsignal statt. Diese werden aus dem Internet geladen. Hierzu wird nach dem Einschalten eines Senders einmalig eine Anfrage an den Server des Senders geschickt. Falls Inhalte vorhanden sind, wird im Fernsehbild ein entsprechender Hinweis eingeblendet. Wenn der Nutzer die Anwendung daraufhin aktiviert, werden deren Inhalte nachgeladen.

Informatiker der Technischen Universität Darmstadt haben sich mit den HbbTV-Angeboten der einzelnen Sender befasst und dabei festgestellt, dass neben den reinen Daten, die für die Bereitstellung der Inhalte erforderlich sind, auch Daten an die Sender übertragen werden, die mittels Tracking-Tools wie Google Analytics ausgewertet und – zum Teil – für personalisierte Werbung genutzt werden.

Zudem haben die Tester herausgefunden, dass neben den Sendeanstalten und ihren Dienstleistern auch technisch versierte Dritte theoretisch die Möglichkeit haben, mehr über das Nutzungsverhalten zu erfahren, wenn das Fernsehgerät mittels WLAN an das Internet angebunden ist. Dritte müssen sich hierzu allerdings in der Reichweite des WLANs des Nutzers befinden. Eine Auswertung ist aber selbst dann möglich, wenn das WLAN nach dem aktuellen Stand der Technik gesichert ist. Technisch wird hierzu der verschlüsselte Netzwerkverkehr mitgeschnitten und lediglich anhand der übertragenen Paketgrößen eine Zuordnung zu den geladenen HbbTV-Inhalten hergestellt.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist, dass der Nutzer kaum eine Möglichkeit hat, datenschutzrechtlich problematische Funktionen zu deaktivieren. Der HbbTV-Standard enthält aus Sicht der TU Darmstadt keine Hinweise zur Implementierung einer datenschutzfreundlichen HbbTV-Anwendung. Auch die Fernsehgeräte bieten aktuell keine Lösung, da deren Browser die Blockierung von Werbeeinblendungen und Cookies – wichtig für das Tracking – regelmäßig nicht unterstützen.

Angesichts der zahlreichen kritischen Punkte fordern die Tester, dass künftig bereits bei der Entwicklung von HbbTV-Anwendungen der Grundsatz „Privacy by Design“ gelten muss, d.h. Datenschutz von Anfang an.