Können soziale Netzwerke die Daten von Benutzern schützen? Oder ist alles, was im Internet steht, für jedermann frei verfüglich?

Diese Frage versuchte ein russisches Gericht zu klären. Das russische soziale Netzwerk vk.com hat eine Klage vor Gericht gegen Double Data im Januar 2017 erhoben. Double Data sammelt durch eigene Software zur Datenerfassung personenbezogene Daten von Benutzern des sozialen Netzwerkes, wie Name, Daten über Studium oder Arbeit usw. und verkauft diese Daten an Banken und sogar an das Nationale Büro für Kreditgeschichte, um die Kreditwürdigkeit der Kunden zu bewerten.

Vertreter vom Big Data Provider berichteten, dass das Unternehmen alle Informationen aus offenen Quellen bezogen habe. Aus diesem Grund hat das Gericht im Oktober 2017 die Forderungen des sozialen Netzwerks zurückgewiesen. Die Benutzer seien Inhaber ihrer personenbezogenen Daten und sollten die Zugangseinstellungen zu ihren persönlichen Daten selbst definieren.

Das soziale Netzwerk hat nun Berufung eingelegt, weil „das Gericht die technische Seite des Problems nicht vollständig verstanden hat“.

Das Gericht in II. Instanz hat das Urteil noch einmal vollständig überprüft und festgestellt, dass die Einwände von vk.com berechtigt sind.

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, der Big Data Provider kann jederzeit eine Berufung einreichen.

Es ist nicht der erste Fall in der Welt, bei dem es um die Frage geht, welche Daten aus Sozialen Medien zur Grundlage für Scoring-Verfahren verwendet werden dürfen, zum Beispiel Admiral und Facebook (Großbritanien) oder LinkedIn und hiQ Labs (USA).