Ein langes Sportwochenende liegt zurück. Nicht nur in der Bundesliga und bestimmt nicht nur beim Fußball. Spätestens Sonntagabend sitzen die Pressewarte der Amateurvereine vor ihren PCs und lassen die Finger tanzen, um dem geneigten Leser möglichst blumig vom letzten Punktspiel zu berichten. Dabei dürfen Aufstellung, Torschützen, Auswechslungen, Zweikämpfe, Verletzungen und Stellungnahmen nicht fehlen. Spätestens Montag früh findet sich der Beitrag auf der Vereinsseite und im Idealfall am Mittwoch im Lokalteil der Regionalzeitung in Print- und digitaler Form.

Was hat das mit Datenschutz zu tun?

Eine ganze Menge. Erstens stellt sich die Frage, ob diese Informationen –im Amateurbereich- ohne weiteres publiziert werden dürfen. Das ist – ohne darauf näher einzugehen – zulässig. Viel spannender ist die Frage, wie lange diese Spielberichte auf der Vereinswebseite veröffentlicht sein dürfen.

Gesetzliche Vorgaben bestehen nicht und eine pauschale Aussage kann nicht getroffen werden. Bei der Definition einer Publizitätsfrist sind Grad des öffentlichen Interesses am Wettkampf, die Spiel- bzw. Wettkampfklasse und die allgemeine Sensibilität der Daten wesentliche Kriterien. Gerade die letzte Kategorie kann für die genannte Person von erheblicher Bedeutung sein:

Der Spieler ist für seine brutale Spielweise oder Verletzungsanfälligkeit bekannt. Dieser Umstand findet sich regelmäßig in Spielberichten wieder. Jetzt bewirbt sich dieser Spieler auf einen neuen Arbeitsplatz. Der Personalchef recherchiert im Internet und trifft auf mehrere Jahre alte Spielberichte, in dem die Verletzungsmisere bzw. die Brutalität detailliert angezeigt wird. Daraufhin sagt er dem Bewerber ab.

Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hält bei einer jährlich stattfindenden Segelregatta die Veröffentlichung von Ergebnissen für die Dauer von zwei Jahren für gerade noch vertretbar. Bei anderen Wettkämpfen könnten sich –fallabhängig- unter Umständen auch deutlich kürzere Zeiten ergeben (Tätigkeitsbericht 2013/14, Seite 128).

Was bedeutet das für den obigen Fall? Spätestens zu Beginn der neuen Saison sollten die Spielberichte der vorangegangenen Spielzeit von der Webseite entfernt werden. Betroffene sollten zunächst den Kontakt zum Verein suchen, um eine Löschung der Spielberichte zu erreichen. Bringt dies keinen Erfolg, sollte der Landesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet werden.

Der Beitrag ist Teil unserer Reihe Datenschutz im Verein.