Schon in der Vergangenheit sind die Alexa Produkte von Amazon bei Datenschützern auf Kritik gestoßen. Wir berichteten hier.
Nun sind neue tragbare Alexa-Geräte, diesmal für Kinder, in der Entwicklung. Amazon entwickelt anscheinend unter dem Namen „Seeker“ ein sprachaktivierbares Wearable, durch das Eltern mit ihren Kindern kommunizieren, sie über eine GPS-Funktion beobachten können und den Kindern den Zugang zu kinderspezifischen Amazon-Inhalten, wie z.B. Büchern, Hörbüchern, Filmen ermöglichen können. Eltern wird es ermöglicht, die Bildschirmzeit zu begrenzen und Inhalte je nach Alter des Kindes zu filtern. Ein weiteres Wearable-Gerät ist das „Magic-Band“, welches Amazon in Kooperation mit Disney auf den Markt gebracht hat. Bei diesem ist jedoch noch nicht geklärt, ob es sich um ein reines Spielzeug oder ein Tracking Tool handeln wird.
Auch andere Kinder-Ausgaben der Amazon-Alexa Reihe, wie z.B. das Gerät Echo Dot Kids Edition sind in der Vergangenheit von Datenschützern kritisiert worden. US basierte Nicht-Regierungsorganisationen, wie u.a. Fairplay – Childhood Beyond Brands und das Center for Digital Democracy haben mit weiteren Organisationen und Interessenverbänden eine Beschwerde bei der US-Handelskommission eingereicht, da die persönlichen Daten der Minderjährigen länger als nötig gespeichert wurden.
Im Herbst 2019 stellte Amazon deshalb neue Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre vor, darunter eine Opt-in-Funktion, mit der Benutzer ihre Alexa-Aufzeichnungen in regelmäßigen Abständen automatisch löschen können. Wir berichteten hier.
Ob die neue Entwicklung des sprachaktiven Wearables von Amazon den Datenschutzanforderungen gerecht werden wird, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich besteht jedoch gerade bei Kindern die erhöhte Gefahr, dass sie unbewusst persönliche Informationen preisgeben. Eine weitere Gefahr ist, dass Kinder mit ihrer Stimme für Minderjährige ungeeignete Inhalte abrufen.
Christoph Schmees PC-Fluesterer. info
29. Juli 2021 @ 21:12
Da werden sich die Helikopter-Eltern aber freuen!
Noch mehr freut sich Amazon über weiteren Input für die Dossiers.
Johannes
27. Juli 2021 @ 11:26
Die weitergehende Frage dürfte ja auch sein: Wie will man denn ganz genau die Einwilligung Dritter (z.B. anderer, einwilligungsunfähiger Kinder auf dem Spielplatz) einholen? Oder wenn das Kind mal andere Kinder zuhause besucht und dort heimlich aufgezeichnet wird: Wäre da nicht im Prinzip bereits § 201 StGB einschlägig?
Unabhängig vom Datenschutzaspekt:
Seit wann erscheint es eigentlich aktzeptabel, Kindern Halsband und Leine anzulegen? Nichts anders (wenn auch weniger sichtbar) scheint mir dieses „Seeker“-Ding zu sein.
Christoph Schmees PC-Fluesterer. info
29. Juli 2021 @ 21:11
Fußfessel, woanders heißt das Fußfessel.