Das Bundesland Thüringen hat jetzt – vertreten durch seinen Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee – angekündigt eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, mit der der umstrittene WLAN-Gesetzentwurf der Bundesregierung (Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes – BR-Drucksache 440/15) nachgebessert werden soll.

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung entspricht bis auf kleinere Änderungen dem Referentenentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) über den wir bereits an dieser Stelle berichtet hatten.

Im Referentenentwurf wurde dabei noch zwischen dem „privaten“ und dem „geschäftsmäßigen“ Anbieter von WLANs bzw. „öffentlichen Einrichtungen“ unterschieden. Diese Unterscheidung ist im Regierungsentwurf komplett entfallen. Dieser gilt daher unterschiedslos für Private wie für Nicht-Private. Entscheidender Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit der in Frage stehenden Regelungen ist darin nur noch, ob ein WLAN „Nutzern zur Verfügung gestellt wird.“

Die nach dem Referentenentwurf ursprünglich bestehende Anforderung der Verschlüsselung wurde aus dem Gesetzestext gestrichen und durch das Ergreifen von „zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs durch unberechtigte Dritte“ ersetzt. Hierfür soll insbesondere eine „freiwillige Registrierung der Nutzer“ in Betracht kommen.

Grundsätzlich sollen auch nach dem Regierungsentwurf die Anbieter öffentlicher WLANs weiterhin als Störer in Anspruch genommen werden können, wenn sie ihre Sicherungspflichten nicht erfüllen. Dementsprechend blieb auch die bereits am Referentenentwurf geäußerte Kritik, dass die eigentlich beabsichtigte Förderung öffentlicher WLANs damit nicht zu erreichen sei, auch hinsichtlich des Regierungsentwurfs bestehen.

Geforderte Änderungen

Das Bundesland Thüringen fordert nun, Hotspot-Anbieter vollständig und ohne Einschränkungen von der Störerhaftung zu befreien und will dies mithilfe einer Bundesratsinitiative erreichen.

Der Bundesrat will sich in seiner nächsten Plenarsitzung am 6. November mit dem Vorstoß der thüringischen Landesregierung beschäftigen. Da für die geplanten Gesetzesänderungen jedoch die Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich ist, kann auf das Vorhaben der Bundesregierung letztlich nur über den Vermittlungsausschuss Einfluss genommen werden.

Es bleibt zudem fraglich, warum ausgerechnet jetzt die Gesetzesinitiative angekündigt wird. Schon am 25.09.2015 hatte der Bundesratswirtschaftsausschuss Stellung zum Entwurf der Bundesregierung genommen. Er hatte darin bereits Regelungen vorgeschlagen, mit denen die Verantwortlichkeit von Anbietern öffentlicher WLANs für Rechtsverstöße der Nutzer weitestgehend ausgeschlossen wird. Eine Ausnahme der Befreiung von der Störerhaftung soll danach nur noch bei kollusivem Zusammenwirken zwischen WLAN-Anbieter und Nutzer bestehen. Im Vergleich zum kompletten Entfall der Störerhaftung würde dies eine sinnvolle Einschränkung darstellen.

Wir halten Sie über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden.