In der Welt des Datenschutzes wird den meisten der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ein Begriff sein. Gerade durch die Erstellung von Leitlinien oder Empfehlungen werden Dokumente des EDSA oftmals als Hilfestellung bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen verwendet. Aber nicht nur die Erstellung von Leitlinien oder Empfehlungen sind Aufgabe und Ziel des EDSA. Der EDSA hat 2024 eine Strategie für den Zeitraum 2024 – 2027 entwickelt und Ziele/Prioritäten festgelegt sowie Maßnahmen, um diese Ziele auch zu erreichen. Die Maßnahmen und Ziele wurden in vier verschiedenen Säulen festgehalten.  Dieser Beitrag soll auf Grundlage der vom EDSA bereitgestellten Dokumente zur Strategie 2024-2027 einen zusammenfassenden Überblick über die die vier Säulen und die dazugehörigen Ziele/Prioritäten skizzieren.

Säule 1 – Verbesserung der Harmonisierung und Förderung der Einhaltung

Hierfür plant der EDSA, auch zukünftig verständliche und praxisnahe Orientierungshilfen zu wichtigen Themen im Datenschutz bereitzustellen, insbesondere unter Verwendung von nachvollziehbaren Beispielen für die Praxis. Zukünftig möchte der EDSA seinen Adressatenkreis erweitern, bislang wird mit den Orientierungshilfen primär Fachpublikum angesprochen. Dies soll sich ändern, da der EDSA auch Personen ohne datenschutzrechtliche Expertise, KMU und andere relevante Gruppen (z.B. Kinder), mit seinen Materialien ansprechen möchte. Um dem vorgenannten Personenkreis die Zugänglichkeit zu vereinfachen sollen hier bspw. Informationsblätter oder Factsheets erstellt werden, welche die Kernbotschaften vermitteln sollen.

Säule 2 – Stärkung zur gemeinsamen Durchsetzungskultur und effektiven Zusammenarbeit

Hier plant der EDSA nach eigenen Aussagen unter anderem die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des One-Stop-Shop-Verfahrens sowie auch allgemeine andere Bestimmungen, welche sich auf eine Zusammenarbeit verschiedener Behörden beziehen. Ergänzend hierzu möchte man sich auch um die Annahme der EU-Verordnung zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregelungen für die Durchsetzung der DSGVO einsetzen.

Säule 3 – Datenschutz bei der Entwicklung der digitalen und regulierungsübergreifenden Landschaft

Der EDSA plant Orientierungshilfen in Bezug auf das Zusammenspiel zwischen der DSGVO und anderen relevanten Rechtsakten (z.B. KI-Verordnung oder Rechtsakte aus der EU-Datenstrategie). Ein weiterer wichtiger Punkt in Bezug auf eine regulierungsübergreifende Landschaft wird in der Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden gesehen, die aufgrund von anderen Rechtsakten zuständig sind. Hierunter fallen insbesondere: Verbraucherschutzbehörden, Wettbewerbsbehörden und andere zuständige Behörden.

Säule 4 – Beitrag zum globalen Dialog über Datenschutz

Laut EDSA dienen die Maßnahmen in Säule 4 dem wirksamen Schutz der Rechte von betroffenen Personen und sollen dafür sorgen, dass der Schutz derer Daten nicht an den EU-Grenzen halt macht. Hierbei geht es vorwiegend darum, die Zusammenarbeit und vor allem den Informationsaustausch zwischen Datenschutzbehörden innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu unterstützen.

Fazit

Insgesamt zeigt die EDSA-Strategie 2024-2027 ein Bekenntnis zur Weiterentwicklung des Datenschutzes in Europa. Der Fokus liegt weiterhin darauf, durch rechtliche Klarheit, technologisches Verständnis und die Verbesserung internationaler Kooperation einen robusteren Rahmen im Datenschutzrecht zu schaffen. Wie und ob hier alle geplanten Ziele/Prioritäten umgesetzt werden, bleibt in der Praxis jedoch abzuwarten.