Nicht unmittelbar ein Datenschutzthema, aber für Betreiber eines Online-Webshops doch relevant:
Ab dem 9.1.2016 gilt die sog. EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung
in Verbraucherangelegenheiten (EU-Verordnung Nr. 524/2013).
Was beinhaltet diese?
Auf europäischer Ebene ist die Einrichtung einer Plattform für die Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) vorgesehen. Diese soll Verbrauchern und Unternehmern eine zentrale Anlaufstelle (sog. „AS-Stellen“) für die außergerichtliche Beilegung von Online-Streitigkeiten (EU-Verordnung Nr. 524/2013) bieten.
Nach Artikel 14 Abs. 1 der Verordnung haben „in der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, sowie in der Union niedergelassene Online-Marktplätze […] auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein[zustellen]. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adressen an.“
Sofern der Unternehmer verpflichtet ist oder sich verpflichtet hat, eine oder mehrere AS-Stellen für die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen, hat er die Verbraucher über die Existenz der OS-Plattform und die Möglichkeit, diese für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen, zu informieren. Sie stellen auf ihren Websites sowie, falls das Angebot über E-Mail erfolgt, in dieser E-Mail einen Link zu der OS-Plattform ein. Diese Informationen sind gegebenenfalls auch in die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge aufzunehmen (Artikel 14 Abs. 1).
Was und wo ist die OS-Plattform?
Auf der Webseite der Europäischen Kommission findet sich folgender Hinweis:
“The ODR platform will be operational on 9 January 2016 and made accessible in stages. It will become accessible to consumers and traders on 15 February 2015 [gemeint ist wohl 2016].”
Was ist zu tun?
Zwar exisitiert die Plattform (noch) nicht in der angestrebten Form (wohl erst Mitte Februar), gleichwohl sollte bereits jetzt reagiert und in “leicht zugänglicher Weise” auf die OS-Plattform hingewiesen werden.
Entsprechende Hinweise bieten sich an in den AGB (entsprechend optisch vorgehoben) und idealerweise ergänzend unterhalb des Impressums. Diese könnten folgendermaßen formuliert sein:
Zum 9.1.2016 sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen über eine Online-Plattform beigelegt werden. Diese Plattform wird durch die Europäische Union eingerichtet. Die Plattform ist noch nicht erreichbar, dies soll nach derzeitigem Stand zum 15.2.2016 erfolgen. Sobald diese erreichbar ist, werden wir an dieser Stelle den Link zur Plattform hinterlegen.
Drohen Sanktionen?
Das ist derzeit noch unklar. Nach Artikel 18 legen die Mitgliedstaaten fest, welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen diese Verordnung zu verhängen sind. Die Mitgliedstaaten treffen die zu deren Durchsetzung erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Vorbeugend sollten entsprechende Informationen zur Online-Plattform auf der Webseite vorgehalten werden.
Update:Die URL der Plattform wurde zwischenzeitlich mitgeteilt. Siehe hier.