Die FIFA in Zürich wird von US-Behörden massiv unter Druck gesetzt. US-Ermittler wollen im Zuge des VW Abgasskandals deutsche E-Mails lesen.

Aber auch abseits der großen Wirtschaftskrimis können deutsche/europäische Unternehmen unangenehme Post aus fernen Ländern im Briefkasten vorfinden.

Ich hielt in der vergangenen Woche eine offiziell aussehende Subpoena vom United States Postal Service, wegen des Verdachts von Preisabsprachen auf dem US-Markt in der Hand – gerichtet an ein europäisches Unternehmen.

Subpoena

Subpoena, das ist eine Ermittlungsanordnung von US-Gerichten, bzw. Behörden. In dem vorliegenden Fall forderte die Behörde – unter Strafandrohung bei Nichtbefolgung – die Herausgabe sämtlicher Dokumente, E-Mails, Kommunikation der vergangenen sechs Jahre zu dem Tatvorwurf (Angebote, Preiskalkulationen etc.). In einer Telefonkonferenz mit einer renommierten US-Großkanzlei, die den Vorgang aus US-Sicht bearbeitet, versuchte ich mehr zu erfahren.

Ich erkundigte mich nach dem Aktenzeichen (nicht vergeben), nach dem Stand der Ermittlungen, nach den konkret Beschuldigten (unbekannt). Ich fragte, warum in diesem Fall der United States Postal Service im Auftrag des US-Justizministeriums Ermittlungen durchführt (fand die Kanzlei auch ungewöhnlich) und woraus sich aus Sicht der Kanzlei/Behörde eine (All-)Zuständigkeit der US-Behörde für Kommunikation in Europa ergebe („aus dem Ermittlungsgegenstand“). Ich bat um den Nachweis gerichtlicher Anordnung für die Herausgabe der Telekommunikationsdaten (liegt nicht vor). Ich bat um die Nennung der der Herausgabeanordnung zugrundeliegenden Rechtsgrundlage („die Supoena selbst“). Ich fragte, ob ein Rechtshilfegesuch der US-Behörde an die deutsche Staatsanwaltschaft gerichtet wurde (bislang nicht).

Liefern oder nicht liefern?

Auf keine meiner Fragen erhielt ich eine befriedigende Antwort. Ich habe auf Grundlage dieser Informationen davon abgeraten, Daten zu liefern, und die US-Kanzlei gebeten, zunächst den offiziellen Charakter der Ermittlungen abzuklären.

Wenn sich die Anordnung als valide herausstellt und, jenseits der offiziellen Wege eines Rechtshilfegesuchs eine Pflicht zur Datenlieferung bestehen sollte, werden jedenfalls zwei Dinge noch zu klären sein:

  1. Die Anforderung der Behörde, die Daten unverschlüsselt an eine E-Mail-Adresse zu schicken und
  2. ob die romanreifen Namen der in der Anordnung genannten „Special Agents“: „Herr Beispiel“ und „Herr Klon“ Decknamen oder einfach wunderbar in den Kontext passende Klarnamen sind.