Die ePrivacy-Verordnung soll die Regelungen zur elektronischen Kommunikation europaweit einheitlich regeln und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab Mai 2018 gilt, ergänzen und präzisieren. Das Inkrafttreten der ePrivacy-Verordnung wird allerdings nicht zeitgleich mit der DSGVO erfolgen. Über den Inhalt der Verordnung müssen sich EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat in sogenannten Trilog-Verhandlungen verständigen. Die Verhandlungen werden für die zweite Hälfte des Jahres erwartet.

Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember 2016 einen ersten Entwurf der ePrivacy-Verordnung vorgelegt, der heftig kritisiert wurde. Aus diesem Grund gab es im Januar 2017 einen zweiten, überarbeiteten Entwurf der Kommission. Dieser Entwurf war Grundlage für einen Entwurf des LIBE-Ausschusses des Europäischen Parlaments (Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) vom 20. Juni 2017. Selbst zu diesem Entwurf gab es alleine im Parlament sehr viele Änderungsanträge, die in den Entwurf des Parlaments (Stand 23.10.2017) eingearbeitet wurden.

Das Bayerische Landesamts für Datenschutzaufsicht hat in einer Synopse den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zusammengestellt. Die Synopse können sie hier herunterladen. Sobald auch der Europäische Rat seinen Vorschlag veröffentlicht hat, wird das Bayerische Landesamts für Datenschutzaufsicht diese Synopse fortschreiben.