Zum 1. Juli 2024 ist eine eine bedeutende Änderung im Bereich des Cloud-Computings im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Der § 393 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) wurde im Rahmen des Artikel 2 Nummer 6 des Digitalgesetzes (DigiG) umfassend überarbeitet. Diese Anpassung soll die Nutzung von Cloud-Computing-Diensten durch Leistungserbringer, Kranken- und Pflegekassen sowie ihres Auftrags(daten)verarbeiter (ja, […]